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Nachricht vom 10.03.2017    

80 Interessierte bei der Informationsveranstaltung „Stollen Alexandria“

Im Rahmen der angekündigten Informationsveranstaltung standen den vom Wasserschutzgebiet Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Etwa 80 Betroffene nahmen das Angebot wahr, sich im Sitzungssaal der Verbandsgemeine über die fachlichen und rechtlichen Hintergründe zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Stollen Alexandria“ zu informieren.

Stollen Alexandria. Foto: SGD Nord

Bad Marienberg. Die SGD Nord führt das Verwaltungsverfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde.

Die Trinkwassergewinnung am Stollen Alexandria stellt wegen ihrer hohen Schüttungsmengen die wesentliche Säule der Wassergewinnung dar. Üblicherweise wird Trinkwasser aus Brunnen oder Quellen gewonnen. Beim „Stollen Alexandria“ wird dagegen das aus der früheren Braunkohlengrube auslaufende Grundwasser genutzt. Überschüssiges Wasser fließt in die Nister.

„Mit der vorgesehenen unbefristeten Festsetzung des Wasserschutzgebietes wird die öffentliche Wasserversorgung für rund 50.000 Einwohner mit Trinkwasser auch in Zukunft sichergestellt werden können“, so Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord.

Das Wasserschutzgebiet wird durch mehrere Schutzzonen gebildet, die je nach Nähe zur Gewinnungsanlage unterschiedliche Verbote oder Nutzungsbeschränkungen vorsehen. Welche Beschränkungen im Detail gelten, kann dem Entwurf der Rechtsverordnung entnommen werden.

Dieser kann zusammen mit den Karten, in denen die Schutzzonen eingetragen sind, während der sogenannten Offenlage bei den betroffenen Verbandsgemeinden (VG Bad Marienberg, VG Westerburg und VG Rennerod) eingesehen werden. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite der SGD Nord (www.sgdnord.rlp.de).

Die Offenlage ist spätestens im Mai geplant. Wo und wann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen besteht, wird vorher in den amtlichen Mitteilungsblättern der genannten Verbandsgemeinden bekannt gegeben.

Zum Hintergrund:
Das Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ schützt das bedeutendste Vorkommen an Trinkwasser im Westerwald, aus dem die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod versorgt werden. Das im Stollenmund, dem sogenannten „Tiefen Wasserstollen“ der ehemaligen Braunkohlegrube „Alexandria“ auslaufende Grundwasser, wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und außerdem über einen überörtlichen Verbund an die beiden Verbandsgemeinen Selters und Wallmerod geliefert. Das überschüssige Grundwasser, das nicht zur Wassergewinnung benötigt wird, fließt in die Nister.



Ziel des Wasserschutzgebietes ist es, einen flächendeckenden Schutz für das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser zu erreichen. Von dem Wasserschutzgebiet sind mehrere Ortslagen mit einer Fläche von rund 2101 Hektar in den Gemarkungen Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) sowie der Gemarkungen Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Gemarkung Hellenhahn (Verbandsgemeinde Rennerod) betroffen. (PM SGD Nord)


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