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Nachricht vom 18.02.2017    

Info-Vortrag zur „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 15. März um 18 Uhr ins Keramikmuseum Höhr-Grenzhausen ein. Sorgen Sie vor, dafür ist es nie zu früh!

Montabaur. Oft stellt sich die Frage wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen. Immer noch weit verbreitet ist die Meinung, dass unter Eheleuten oder Partnern mit gegenseitiger Kontovollmacht und einem Testament alles Wichtige geregelt sei. Dem ist nicht so.

Wenn ein Mensch aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann, sind Kinder und Ehegatten bislang nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung befugt. Im Bundestag wird im Februar ein Gesetzentwurf beraten, der vorsieht, dass Ehegatten sich in Zukunft in bestimmten Bereichen in Zukunft doch vertreten können. Unter anderem die aktuelle Entwicklung wird an diesem Tag thematisiert. Der Vortrag informiert über rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- wie auch Patientenverfügung.



Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Marianne Michels und Christa Rörig, Betreuungsverein der AWO Westerwald, Tel. 02602 1066510, E-Mail awo@awo-westerwald-betreuung.de, oder bei Oliver Holzenthal, Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Telefon 02602 124-346.


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