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Nachricht vom 17.02.2017    

Kleine Blockheizkraftwerke im Altbau?

Strom und Wärme selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt.

Heutige Blockheizkraftwerke haben nur noch Kühlschrankgröße. Sie werden meist mit Gas oder - in diesem Fall - mit Öl betrieben. Foto: Institut für Wärme und Öltechnik e. V.

Montabaur. Neu installierte BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowattstunden können derzeit einen ein-maligen Investitionszuschuss zwischen 1.900 und 3.500 Euro vom Bun-desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn be-stimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden, hohe Effizienzanforderungen und einen Gesamtnutzungsgrad von 85 Prozent erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungs-vertrag abschließen.

Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht un-bedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten - die Anschaf-fung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wär-me hauptsächlich während der Heizperiode genutzt – im Sommer da-gegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz.

Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energiebera-ter der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheiz-kraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persön-lich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.



Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 9. März von 15 – 18.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 1. März von 15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Vo-ranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 9. März von 13.45 – 19 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmel-dung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 2. März von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Vo-ranmeldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 9. März von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungster-min: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.


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