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Nachricht vom 28.12.2016    

Vogelgrippe - Generelle Stallpflicht im Westerwaldkreis

Keine gute Nachricht zum Jahreswechsel für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh: Ab 2. Januar 2017 gilt wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse. Dies bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Tiere in einen geschlossenen Stall eingesperrt werden müssen.

Die Aufstallungspflicht kann auch mit einem vogeldichten Auslauf erfüllt werden. Im Falle dieser Gänse- und Entenhaltung wäre zusätzlich zu dem Gitter noch ein dichtes, überstehendes Dach erforderlich. Foto: Privat

Kreisgebiet. Vielmehr legt die betreffende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung fest, dass sie auch in einem Auslauf gehalten werden dürfen, der nach oben mit einer überstehenden, dichten Abdeckung sowie nach allen Seiten mit einem engmaschigen Gitter oder Netz gesichert ist, die das Eindringen von Wildvögeln sicher unterbinden. Dr. Helmut Stadtfeld, Veterinärdezernent der Kreisverwaltung: „Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Hausgeflügel mit Wildvögeln, deren Kot oder mit verunreinigtem Wasser in Kontakt kommt. Deshalb ist auch strikt darauf zu achten, dass die Tierhalter die Ställe und Ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten und Futter, Einstreu und Geräte so lagern, dass sie nicht durch Wildvögel verunreinigt werden können.“

Bereits seit Mitte November 2016 gilt im Westerwaldkreis eine Stallpflicht für die Anrainergemeinden von Westerwälder Seenplatte, Wiesensee und Krombachtalsperre. Zu dem jetzigen Schritt sah sich die Verwaltung veranlasst, nachdem vor wenigen Tagen erste Fälle in Rheinland-Pfalz aufgetreten sind: Im Koblenzer Stadtgebiet sowie am Laacher See wurde das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 bei verendeten Reiherenten nachgewiesen. Somit ist die ansteckende Seuche inzwischen in allen Bundesländern mit Ausnahme des Saarlandes aufgetreten. Täglich werden aus diversen Bundesländern neue Fälle bei Wildvögeln gemeldet, an den Weihnachtsfeiertagen ist die Aviäre Influenza in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Hühner-, beziehungsweise Putenhaltungen ausgebrochen.



Die Kreisverwaltung weist die Geflügelhalter darauf hin, dass es nicht bei der Anordnung der Einsperrung bleibt, sondern diese ab der zweiten Januarwoche streng überwacht wird. Für Zuwiderhandlungen hat der Gesetzgeber Bußgelder bis 30.000 Euro vorgesehen. Dies gilt auch für Halter von Geflügel und anderem Vieh, die ihren Tierbestand nicht, wie es vorgeschrieben ist, bei der Kreisverwaltung angezeigt haben. Zur Dauer der Stallpflicht – so Stadtfeld – ist derzeit beim besten Willen keine Aussage möglich. „Dies hängt von der weiteren Entwicklung des Seuchengeschehens ab, mit mindestens vier Monaten ist aber auf jeden Fall zu rechnen.“

In Anbetracht der akuten Seuchengefahr rät die Kreisverwaltung den Geflügelhaltern, ihren Tierbestand intensiv zu beobachten und bei gehäuften Todesfällen sowie bei Krankheitsanzeichen wie Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss oder Durchfall umgehend einen Tierarzt einzuschalten. Dieser zeigt den Seuchenverdacht, sofern er ihn nicht ausschließen kann, beim Veterinäramt an. Tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sollten umgehend der Kreisverwaltung zwecks Untersuchung gemeldet werden, sonstige Vögel nur bei Mehrfachfunden. Das Veterinäramt ist unter der Telefon-Nummer 02602 124-586, am Wochenende über die zuständigen Polizeidienststellen zu erreichen.


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Kommentare zu: Vogelgrippe - Generelle Stallpflicht im Westerwaldkreis

2 Kommentare

Nun ist es auch bei uns soweit!
Ab 2. Januar, muss auch bei uns das Geflügel im Stall bleiben!
Ein tolles Beispiel, wie mit sinnlosem Aktionismus die Bevölkerung beruhigt und die wahren Ursachen vertuscht werden sollen.
Unsere Hühner sollen davor bewahrt werden sich bei Wildvögeln anzustecken die per Vogelzug das Virus aus Asien einschleppen...
Aber die Fakten deuten auf völlig andere Ursachen hin:
1. Ein grippekranker Vogel kann keine 9.000km fliegen
2. Entlang der Vogelfluglinien finden keine Massensterben statt.
3. Der Vogelflug findet von Süd nach Nord und nicht von Ost nach West statt.
4. In freier Wildbahn findet man nur vereinzelte verendete Tiere. Massensterben trat bisher fast nur in industrieller Haltung auf
5. Viel wahrscheinlicher ist eine Verbreitung des Virus über die Handelswege der industriellen Viehzucht. Futter und Dung mit meist unkontrollierten Bestandteilen werden zwischen Asien und Europa in Mengen hin und her transportiert! (Entsprechende Untersuchungen werden tunlichst vermieden)
6. Welchen Sinn würde es haben, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu bekämpfen indem ein paar Millionen Nutztiere eingesperrt werden, während draußen Milliarden Tiere in Freiheit das Virus übertragen?
Fazit: Auch wenn es sehr einfach klingt, die Ursachen innerhalb der Massentierhaltungs-Industrie müssen dringend untersucht und abgestellt werden. Die Stallpflicht ist nur eine Beruhigungspille, ohne jede Wirkung. (Außer dass Bio/Kleinbetriebe in Existenznot geraten)
#2 von Oliver Leuker, am 02.01.2017 um 06:33 Uhr
Wildvögel fungieren oft als Indikatoren, wenn eine Infektion in Großbetrieben unbemerkt besteht. Es fällt auf, dass die Fundorte der Wildtiere allesamt an Geflügeltransportrouten lagen, auch der Plöner See gehört dazu. Zu jener Zeit war das Virus ja schon in Ungarn und ausgebrochen, auch in Frankreich wurden kurz danach H5N8-Viren bei Enten entdeckt. Dann ging es Schlag auf Schlag und immer mehr kommerzielle große Stallbetriebe zeigten sich infiziert.
Stallbetriebe sind erst bei einer bestimmten Mortalität verpflichtet, ihre Bestände untersuchen zu lassen. Und ganz so pathogen wirkte das Virus wohl doch nicht - sonst wären die immensen Keulungen ja nicht nötig gewesen! Selbst bei den empfindlichen Puten war oft nur ein kleiner Teil des Bestandes tot. Das ist ein Zeichen, dass die Tiere wohl unterschiedlich darauf reagieren und das Virus zumindest bei Nutzgeflügel, das daran gewähnt ist, nicht so tödlich wirkt wie bei Wildvögeln.

Wildvögel dagegen fand man wenn infiziert, dann nur tot, obgleich auch Jäger einbezogen wurden.
Das zeigt, dass Wildtiere am Virus schnell sterben - und es somit auch nicht verbreiten können! (Vgl. dazu auch: www.wai.netzwerk-phoenix.net)

Die Stallpflicht hat offensichtlich nicht viel geholfen und erscheint unter diesen Bedingungen sinnlos. Sinnvoller wären u. E:
- eine stärkere Absicherung der Geflügeltransporte
- eine bessere Sicherung und Erhitzung aller Austräge aus den Großbetrieben und Schlachthöfen!
#1 von Elisabeth Petras, am 29.12.2016 um 18:00 Uhr

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