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Nachricht vom 19.12.2016    

Kontrolle des Sonntagsfahrverbots - Elektronik im Kühllaster

Der Schwerverkehrskontrolltrupp der Verkehrsdirektion Koblenz führte am Sonntag, 18. November auf dem Rastplatz „Sessenhausen“ an der Autobahn A 3, Fahrtrichtung Frankfurt eine Schwerpunktkontrolle Sonntagsfahrverbot durch. Etliche LKW konnten keine Genehmigung präsentieren, sonntags fahren zu dürfen.

Symbolfoto

Sessenhausen. Mehrere Fahrzeuge mussten ihre Fahrt auf dem Rastplatz unterbrechen, weil sie am Sonntag nicht fahren durften; entsprechende Ausnahmegenehmigungen konnten die Fahrer nicht vorlegen. Dem Fahrer eines niederländischen Kühllasters wurde die Weiterfahrt untersagt, da dieser in seinem LKW nicht etwa Gemüse, sondern Elektronikartikel transportierte.

Der Fahrer musste noch an Ort und Stelle 145 Euro Bußgeld entrichten. Den niederländischen Spediteur erwartet nunmehr ebenfalls ein Verfahren wegen des Anordnens der Fahrt. Dieser muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 570 Euro rechnen. Ob es tatsächlich die Herstellervorgaben erforderten, dass die Elektronikartikel gekühlt werden mussten oder ob es einfach nur die Dringlichkeit des Transports war, lässt sich nicht nachvollziehen. Jedenfalls konnte die Fahrt frühestens um 22 Uhr am Sonntag fortgesetzt werden.


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