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Nachricht vom 19.11.2016    

Sitzung des Werkausschusses des Westerwaldkreises

Landrat Achim Schwickert lädt zur Sitzung des Werkausschusses des Westerwaldkreises (7. Sitzung der IX. Wahlperiode) am Montag, 28. November, 15 Uhr in den Peter-Paul-Weinert-Saal, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur ein. Die Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen sind beigefügt.

Montabaur. Tagesordnung der Sitzung des Werkausschusses am 28. November: Öffentlicher Teil
1. Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015; Vorlage, Bericht der Wirtschaftsprüfer und Empfehlungsbeschluss für den Kreistag
2. Zwischenbericht zur Finanzsituation des Eigenbetriebes per 30.09.2016
3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2017; Empfehlungsbeschluss für den Kreistag
4. Gebührenkalkulation des Eigenbetriebes für das Jahr 2017; Empfehlungsbeschluss für den Kreistag
5. Änderung der Abfallgebührensatzung des Eigenbetriebes für das Jahr 2017; Empfehlungsbeschluss für den Kreistag
6. Auslaufen des Behandlungsvertrages für Bioabfälle; Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung
7. Flächenbefestigung Deponie Rennerod; Ausschreibung der Bauleistung
8. Sanierung von Entwässerungsanlagen am Betriebsstandort Moschheim; Ausschreibung der Bauleistung
9. Verschiedenes, Anfragen, Auskünfte, Termine

Tagesordnungspunkt: 1 Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015;
Sachlage: Die Werkleitung des Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betriebes hat gemäß Paragraph 27 Absatz 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Verbindung mit Paragraph 9 der Betriebssatzung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Westerwaldkreises „Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betrieb (WAB)“ den Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Werkleiter zu unterzeichnen und über den Landrat dem Werkausschuss vorzulegen. Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind danach mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Kreistag vorzulegen. Der Kreistag hat gleichzeitig mit der Feststellung des Jahresabschlusses über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2015 56.313.905,69 Euro, der Jahresverlust 249.108,07 Euro, der Verlustvortrag 0,00 Euro, die allgemeine Rücklage unverändert 23.989.745,52 Euro. Die Eigenkapitalausstattung des Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betriebes ist mit 42,51 Prozent als sehr gut zu bezeichnen. Sie verminderte sich gegenüber dem Jahr 2013 um 1,04 Prozentpunkte. Die Rückstellungen für die Deponienachsorge haben sich zum 31.12.2015 insgesamt um 977.400 Euro erhöht.




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Insgesamt zeigt sich folgende Entwicklung der Deponienachsorgerückstellungen:
Stand 1.01.2015 30.330.600,00 Euro, Inanspruchnahme - 527.563,31 Euro, Auflösung - 552.176,67 Euro, Zuführung + 1.552.691,96 Euro, Aufzinsung + 504.448,02 Euro, Stand 31.12.2015 31.308.000,00 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für 2015 einen Jahresverlust in Höhe von 249.108,07 Euro aus. Der Vorjahresverlust belief sich auf 715.136,13 Euro. Ursache für die Verluste in den beiden Jahren ist die notwendige Aufzinsung der zu bildenden Deponienachsorgerückstellungen (aufgrund niedrigerer Abzinsungssätze). Lässt man diese Aufwendungen bei der Betrachtung der Jahresergebnisse außer Acht, würde das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn von 255.339,95 Euro abschließen. Derzeit ist nicht erkennbar, dass sich die Abzinsungszinssätze gemäß Paragraph 253 Absatz 2 HGB mittelfristig wieder erhöhen werden. Es ist eher von einem weiteren Sinken, von der Bundesbank zu ermittelnden und zu veröffentlichen Abzinsungszinssätze (durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre), auszugehen. Seitens der Werkleitung des Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betriebes wird daher empfohlen, den Jahresverlust 2015 in Höhe von 249.108,07 Euro durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Im Wirtschaftsjahr 2010 erfolgte aufgrund der Neubewertung und Abzinsung der Deponierückstellungen gemäß den Vorschriften des BilMoG eine Einstellung in die Allgemeine Rücklage in Höhe von 7.544.540,09 Euro.

Beschlussvorschlag: 1. Der Werkausschuss nimmt den vorgelegten Lagebericht sowie den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2015 zur Kenntnis. 2. Dem Kreistag wird empfohlen, zu beschließen, den Jahresverlust 2015 in Höhe von 249.108,07 Euro durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.


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