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Nachricht vom 18.11.2016    

Westerwaldkreis verhängt teilweise Stallpflicht für Geflügel

Nach der Feststellung des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N8 bei einer toten Ente im hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg hat der Westerwaldkreis umgehend eine Stallpflicht für bestimmte Risikogebiete angeordnet.

Bei zwei Waldschnepfen, die in Oberhaid und Steinebach an der Wied tot aufgefunden wurden, kann der Kreis inzwischen Entwarnung geben. Die Laboruntersuchung auf das Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe) verlief negativ. Foto: Kreisverwaltung

Montabaur. Zu den Risikogebieten gehören insgesamt 14 Gemeinden im Umfeld der Westerwälder Seenplatte, des Wiesensees und der Krombachtalsperre, da in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen von einem erhöhten Einschleppungsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen ist. Betroffen sind die Gemeinden Dreifelden, Freilingen, Hartenfels, Hergenroth, Linden, Pottum, Rehe, Seck, Stahlhofen a.W., Steinebach a.d.W., Steinen, Westerburg, Winnen und Wölferlingen, in denen insgesamt rund 1.000 Stück Geflügel in 74 Beständen gehalten werden.

Die Halter von Geflügel aller Art in diesen Gemeinden sind ab sofort verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen unterzubringen beziehungsweise die Ausläufe durch Planen nach oben und engmaschige Zäune nach der Seite so zu gestalten, dass ein Eintrag von Vogelkot sowie ein Eindringen von Wildvögeln sicher verhindert wird. Dr. Ralf Conrath, Tierseuchenreferent des Westerwaldkreises: „Im Sinne eines risikoorientierten, abgestuften Vorgehens ist dies möglicherweise nur ein erster Schritt. Sofern es weitere Virusnachweise, insbesondere in der näheren Umgebung des Westerwaldkreises oder im Kreisgebiet selbst gibt, wird man an einer generellen Stallpflicht nicht vorbeikommen.“



Sämtliche Geflügelhalter im Kreisgebiet werden jetzt schon aufgefordert, nur in unabdingbaren Ausnahmefällen betriebsfremde Personen in die Ställe oder Ausläufe zu lassen und sich selbst strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufzuerlegen. Hierzu gehört der Schutz von Tränkwasser, Futter, Einstreu und Gerätschaften vor Wildvogelkot sowie das Tragen separater Kleidung, insbesondere Stiefel, beim Betreten der Geflügelbereiche. Bei gehäuften Todesfällen und Krankheitsanzeichen wie Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss oder Durchfall ist umgehend ein Tierarzt einzuschalten. Dieser zeigt den Seuchenverdacht, sofern er ihn nicht ausschließen kann, beim Veterinäramt an.

Tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sollten umgehend der Kreisverwaltung zwecks Untersuchung gemeldet werden, sonstige Vögel nur bei Mehrfachfunden. Das Veterinäramt ist unter der Telefon-Nummer 02602 124 586, am Wochenende über die zuständigen Polizeidienststellen zu erreichen.


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