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Nachricht vom 14.11.2016    

Vogelgrippe: Westerwaldkreis ist gerüstet

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, macht wieder einmal Schlagzeilen. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Ungarn, Polen, der Schweiz und Österreich wurde der Nachweis von hochpathogenen Influenza-Viren des Subtyps H5N8 bestätigt. In Rheinland-Pfalz ist noch kein Seuchenfall bekannt, Tierhalter sollten jedoch Vorsorge treffen.

Wasservögel sind relativ unempfindlich gegen das Vogelgrippevirus, können aber auch bei symptomlosem Verlauf große Virusmengen mit dem Kot ausscheiden. Foto: Kreisverwaltung Montabaur

Montabaur. Die Ausbreitungstendenz des Erregers innerhalb von Vogelpopulationen ist sehr hoch, dagegen sind bislang keine Fälle von H5N8-Infektionen beim Menschen aufgetreten. Dennoch kann insbesondere beim sehr intensiven Kontakt mit infizierten Tieren oder Tierkadavern eine Übertragung auf den Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. „Die Gefahr durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist nach derzeitigem Erkenntnisstand äußerst gering beziehungsweise nach Durcherhitzung der Produkte gleich Null“, beruhigt der zuständige Dezernent Dr. Helmut Stadtfeld.

In Rheinland-Pfalz sind in jüngerer Vergangenheit keine Fälle der Virusseuche bekannt geworden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises rät allen Geflügelhaltern dennoch zu besonderer Vorsicht. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, etwa durch gemeinsame Futterstellen oder nicht überdachte Ausläufe, sollte so weit wie möglich vermieden werden. Jegliche Einschleppung von Kotpartikeln aus dem Freiland, etwa durch Grünfutter von der Wiese, stellt ein Ansteckungsrisiko dar. Keinesfalls dürfen Stiefel, mit denen man draußen unterwegs war, im Aufenthaltsbereich des Hausgeflügels getragen werden. Jäger und andere Personen, die mit Wildvögeln in Berührung kommen, sind von Geflügelställen strikt fernzuhalten.



Dr. Ralf Conrath, Tierseuchenreferent des Westerwaldkreises: „Von dem bekannten Szenario einer allgemeinen Stallpflicht sind wir nicht mehr allzu weit entfernt. Die Halter von Freilandgeflügel sollten sich bereits jetzt Gedanken machen, wie sie diese möglichst tiergerecht realisieren können.“

Conrath weist im Übrigen darauf hin, dass sich Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln vor Beginn der Tätigkeit bei der Kreisverwaltung anmelden müssen, damit eine zielgerichtete Tierseuchenbekämpfung sowie eine Information der Halter über angeordnete Maßnahmen möglich ist. Nach Aufgabe der Geflügelhaltung sollte diese abgemeldet werden.

Derzeit werden im Westerwaldkreis in 1.303 Betrieben insgesamt gut 52.000 Stück Geflügel gehalten, davon ca. 44.000 Hühner, 5.000 Tauben und 1.100 Enten.

Tot aufgefundene Wildvögel werden derzeit nur dann auf Vogelgrippe untersucht, wenn es sich um Wasser- oder Greifvögel oder - bei anderen Vogelarten - um mehrere Totfunde am gleichen Ort handelt.

Nähere Auskünfte zur Vogelgrippe und zu anderen Tierseuchen erteilt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur unter der Telefon-Nummer 02602 124 586.


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