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Nachricht vom 21.06.2016    

Rollerfahrer mehrfach gesetzeswidrig unterwegs

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sind die Vergehen, die sich ein Motorrollerfahrer in Selters zuschulden kommen ließ. Der Mann sieht nun mehreren Strafanzeigen entgegen.

Symbolfoto

Selters. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am Abend des 20. Juni in Selters ein dreißigjähriger Führer eines Motorrollers überprüft. Für den Motorroller bestand kein Versicherungsschutz, am Kraftfahrzeug war ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Beschuldigte nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Der Fahrer stand zudem zum Kontrollzeitpunkt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und war somit nicht verkehrstüchtig.

Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde dem Beschuldigen die Weiterfahrt untersagt. Es wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz vorgelegt.



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