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Nachricht vom 12.06.2016    

Thema Gaffer an Einsatzorten in drei Landkreisen hinterfragt

Die Kuriere in den drei Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, und Westerwaldkreis haben das Thema Gaffer behindern Rettungsarbeiten aufgegriffen. Die Meldung des Polizeipräsidiums Koblenz "Gaffer behindern Rettungsarbeiten" löste eine kontroverse Diskussion aus. Dabei geht es auch um die unerlaubten Fotos, die heute jeder anfertigen kann und ins Internet stellt. Filmen und fotografieren an Einsatzstellen ohne Legimitation sowie die Verwendung des Materials sind strafbar. Behinderungen von Rettungsarbeiten ist eine Ordnungswidrigkeit.

"Wir brauchen keine Zuschauer"- da sind sich alle Einsatzkräfte sicher. Fotomontage: Wolfgang Tischler

Region. Die Diskussion um den Vorfall in Hilgenroth beschäftigt die Öffentlichkeit bis heute. Die Diskutanten vergessen häufig, dass die Medien nur die Informationen der Polizei veröffentlichen, es sei denn ein Reporter war vor Ort. Aber diese Personen wissen in der Regel genau was sie dürfen und es wird mit den Einsatzkräften abgestimmt. In die Diskussion geriet auch die Beachtung der persönlichen Bildrechte von Einsatzkräften der Rettungsdienste, der Polizei und der Feuerwehren. Immer wieder tauchen Bilder von Rettungseinsätzen im Internet auf, die sowohl Opfer als auch Einsatzkräfte zeigen.

Zuständig für die Kreise Neuwied und Altenkirchen ist die Polizeidirektion in Neuwied. Die Leiterin der Kriminalinspektion Neuwied, Kathrin Süßenbach berichtet, dass in dem Zuständigkeitsgebiet der Polizeidirektion die Gaffer bei Unfällen und Bränden tendenziell in den letzten Jahren zunehmen. Die Polizeidirektion wird sich dem Thema in Zukunft stärker widmen.

Eine besondere Gesetztesinitiative, wie derzeit in Niedersachsen angedacht, hält Kathrin Süßenbach nicht für erforderlich, denn im Strafgesetzbuch unter Paragraf 201 a gibt es bereits Regelungen. „Ich bin der Meinung, dass wir diesem Paragrafen mehr Aufmerksamkeit widmen und ihn auch verstärkt anwenden müssen“, sagte sie im Gespräch mit den Kurieren.

Der Paragraf 201a regelt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Was die Gaffer, die mit Handy fotografieren und filmen vielleicht oft nicht wissen: Sie machen sich mit den Aufnahmen strafbar. Im Gesetz heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“ Ferner ist auch strafbar eine solche Bildaufnahme zu gebrauchen oder dritten zugänglich zu machen, zum Beispiel teilen auf Facebook.

Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. Auch wenn keine Fotos vom Unfallgeschehen angefertigt werden, liegt beim Gaffen eine Ordnungswidrigkeit vor, bei der die Polizeibeamten die Schaulustigen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestrafen können.




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Von den Feuerwehren im Westerwaldkreis ist zu hören, dass es keine Behinderungen von Schaulustigen gibt. Bei den Einsätzen sind es meistens die umliegenden Anwohner, die sich vor ihren Türen versammeln oder in Gruppen auf ihren Grundstücken stehen und das Geschehen mitverfolgen und diskutieren. Gerade auf dem Land ist die Nachbarschaftshilfe noch sehr ausgeprägt und die Geschädigten werden oft direkt versorgt.

Die DRK Rettungswache in Altenkirchen war im Einsatz in Hilgenroth. Der Leiter des Rettungsdienstes Mike Matuschweski und sein Stellvertreter Michael Fischer berichten, dass für die Einsatzkräfte der Patient im Mittelpunkt steht. „Alles was um die Einsatzstelle geschieht, bekommen die Einsatzkräfte oft überhaupt nicht mit, da alle im Einsatz befindliche Personen einen völlig anderen Blickwinkel auf das Geschehen haben. Es mag sicher Einzelfälle durch Gaffer geben, aber da machen die Polizei und die Feuerwehren einen guten Job“, berichtet Matuschweski.

Eine gute Arbeit der Ersthelfer am Unfallort in Hilgenroth bestätigte Matuschweski. Diese Privatpersonen könne man dann nicht zwingend als Gaffer bezeichnen. "Sie sind für uns dann, wenn wir übernehmen, wichtige Ansprechpartner vor Ort", erklärte Matuschweski. Etwas anderes macht den Einsatzkräften des DRK Sorgen: Immer wieder kommt es zu aggressivem Verhalten gegen Rettungskräfte. Großveranstaltungen, gewalttätige Auseinandersetzungen mit Verletzten fordern die Notfallsanitäter und Rettungskräfte häufig genug.

„Hier müssen wir verstärkt auf den Eigenschutz achten und da hilft uns die Polizei. Auch wurden die Ausbildungspläne für die dreijährige neue Ausbildung der Notfallsanitäter speziell um das Kapitel Deeskalation/Eigenschutz erweitert“, berichten die Dienststellenleiter. Das unerlaubte Fotografieren an Einsatzstellen durch Privatpersonen gefällt beim DRK niemandem, schon gar nicht wenn solche Fotos irgendwo in sogenannten sozialen Netzwerken erscheinen. (Wolfgang Tischler/Helga Wienand-Schmidt)


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