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Nachricht vom 09.06.2016    

Gesetzliche Betreuung! – Was das Gericht genehmigen muss!?

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt am Donnerstag, 23. Juni, 18 Uhr, in den Hambacher Saal des Europa-Hauses in Bad Marienberg zu einer Informationsveranstaltung zur Thematik „Gesetzliche Betreuung! – Was das Gericht genehmigen muss!?“ ein. Ein Rechtspfleger des Amtsgerichts Westerburg referiert.

Bad Marienberg. Als gesetzlicher Betreuer hat man verschiedene Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung der Interessen des betreuten Menschen. Bestimmte Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen unterliegen dabei allerdings der Genehmigungspflicht durch das zuständige Amtsgericht. Dies betrifft unter anderem Bereiche der Unterbringung, der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen oder beispielsweise diverse Vermögensbereiche. Timo Schneider, Rechtspfleger am Amtsgericht Westerburg, wird den Ablauf eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens von der Beschlussfassung bis hin zur Rechnungslegung und der Erstellung des Jahresberichtes darstellen. Besonderes Augenmerk wird Schneider auf die verschiedenen Rechte und Pflichten des Betreuers legen und diese anhand von praxisnahen Fallbeispielen erläutern.



Die Veranstaltung richtet sich speziell an ehrenamtliche Betreuer sowie alle am Thema Interessierten. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.


Weitere Infos zu Betreuungen erhalten Sie beim Lotsendienst Betreuungen e.V. Höhn, Annette Schmidt-Betz (02661/20191) oder Nadine Kröller (02662/9488078) sowie bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Oliver Holzenthal (02602/124346).


Lokales: Bad Marienberg & Umgebung
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