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Nachricht vom 06.06.2016    

Rock am Ring - Geld zurück trotz höherer Gewalt

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Tipps für die Festivalbesucher. Extremes Wetter führte am Wochenende zu tragischen Unfällen und zum Abbruch des Musikfestivals „Rock am Ring“ in Mendig. Aufgrund der Unwetter konnte nur ein Teil der angekündigten Bands spielen.

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Region. „Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Müssen Teile einer Musikveranstaltung wegen höherer Gewalt ausfallen, dann entfällt dafür der Eintrittspreis. Betroffene Besucher können das gezahlte Eintrittsentgelt zurückverlangen, soweit bei dem Festival keine Leistung erbracht werden konnte.

„Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Die Höhe der Erstattung richtet sich auch nach der Zahl der tatsächlich ausgefallenen Musik-Acts. „Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises“, sagte der Verbraucherschützer weiter.




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Da das Festival wegen höherer Gewalt abgesagt wurde, können Betroffene aber keine Mehrkosten ersetzt verlangen. „Beispielsweise für stornierte Zugtickets oder einen unnötig gewordenen Miet-Camper müssen die Verbraucher selbst aufkommen, da der Veranstalter solche Schäden nicht ersetzen muss.“


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