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Nachricht vom 13.04.2016    

Fahrlässige Körperverletzung durch Rauchentwicklung

Die Verbrennung von Sperrmüll ist verboten. Die Entsorgung ist ganz einfach, dafür gibt es Abfuhrschecks. Wer Müll verbrennt, macht sich per se strafbar. Wenn durch die entstehende Rauchentwicklung Menschen gesundheitlich beeinträchtigt werden, trifft das den Tatbestand der Körperverletzung, wie ein 46-Jähriger in Wallmerod erfahren musste.

Symbolfoto WW-Kurier.

Wallmerod. Am Dienstag, dem 12. April zwischen 16 Uhr und 17 Uhr, verbrannte der 46-jährige Beschuldigte aus dem Kreis Limburg im Bereich der Frankfurter Straße in Wallmerod ungenehmigt Sperrmüll. Dadurch entstand eine starke Rauchentwicklung.

Von der Klimaanlage der nahegelegenen Filiale der Firma Rossmann wurde Rauch angesaugt und in die Verkaufsräume geleitet. Nach bisherigem Ermittlungsstand klagten mindestens zwei Mitarbeiter der Firma Rossmann über Kopfschmerzen und stellten Strafantrag gegen den uneinsichtigen Verursacher.



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