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Nachricht vom 16.02.2016    

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar für die Zwischenzeit arbeitslos melden? Die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.

Logo Arbeitsamt.

Montabaur. Sie ist zum Beispiel dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25-jährige Kinder. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, zum Beispiel weil das Kind den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz.

Beim Antritt eines Freiwilligendienstes ist die Viermonatsfrist unbedingt einzuhalten. Dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung an die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland erfolgen. Wichtig ist immer, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird.



Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz) stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Telefon 0681 / 849-239. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr -18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30.


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