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Nachricht vom 09.02.2016    

Briefwahlunterlagen für Wahlen in Hachenburg

Bis spätestens 21. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl und die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg am 13. März zugestellt. Wahlscheine können persönlich oder in schriftlicher Form beantragt werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg. Bitte untenstehende Verwaltungsvorschriften beachten.

Wappen Hachenburg.

Hachenburg. Die Briefwahlunterlagen für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hachenburg werden daher voraussichtlich ab der 7. Kalenderwoche bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Zimmer 202, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, ausgestellt. Die Wahlscheine können mündlich oder schriftlich einschließlich Telefax, Telegramm, E-Mail, Internet beantragt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines abgedruckt. Diesen können Sie - vollständig ausgefüllt und unterschrieben - an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg senden oder hier abgeben.

Mündliche Anträge können unmittelbar bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Bitte bringen Sie für diesen Fall Ihren Personalausweis mit. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Auch eine Beantragung per E-Mail an briefwahl@hachenburg-vg.de ist möglich. Bei schriftlichen Anträgen sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) und Geburtsdatum anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.



Weiterhin besteht im Internet unter www.hachenburg-vg.de die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Bitte beachten: Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bei der Abholung von Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person ist zu beachten, dass diese maximal vier Wahlberechtigte vertreten kann. Dies ist gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich zu versichern (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung).


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