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Nachricht vom 21.01.2016    

Praxis der Ausgleichsmaßnahmen für Windenergieanlagen

Im Westerwaldkreis gerieten mehrfach Windenergieanlagen in die Kritik und Bürgerinitiativen kämpften vehement gegen einzelne Standorte von Windrädern. Nun kam heftige Kritik von Seiten des Rechnungshofs, der viel zu geringe Ausgleichszahlungen seitens der Windenergiebetreiber aufdeckte. Die Behauptung, dass die Windenergiebetreiber unrechtmäßige Rabatte auf Ausgleichsmaßnahmen erhalten haben, weist der Bundesverband Windenergie zurück.

Symbolfoto WW-Kurier.

Westerwaldkreis. Der Landesvorsitzende des BWE, Wilhelm Heyne argumentiert: „Herr Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, gab uns mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2015 das wirklich dienliche Leitmotiv – Zitat: "Eine nachhaltige Haushaltspolitik muss sich auch fragen, wie Gestaltungsspielräume erschlossen und gesichert werden können."

Vom Landesrechnungshof wird moniert, dass seitens der kommunalen Behörden unterschiedliche Rabatte auf Ausgleichsabgaben gewährt wurden. Das war eine Praxis, die auf der Ausgleichsverordnung aus der Zeit von Umweltminister Alfred Beth (CDU) beruhte und die durch das Landesnaturschutzgesetz vom 6. Oktober 2015 beendet wurde. Darauf aufbauend werden seitens des Landesrechnungshofs Würdigungen und Empfehlungen erteilt, die eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energiewende in Bürgerhand schädigen. Das bedauern wir zutiefst, weil gerade die Windenergie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet.

Der BWE hat sich intensiv mit den Ausführungen des Landesrechnungshofs beschäftigt und kann nicht nachvollziehen, warum der Landesrechnungshof diesen bereits von der Landesregierung abgestellten Sachverhalt öffentlich derart breit tritt. Der Landesrechnungshof vergisst dabei drei Tatsachen:

- erstens schreibt das Bundesnaturschutzgesetz in § 13 vor, dass die reale Ausgleichsmaßnahme und nicht die Ausgleichszahlung die Regel ist,
- zweitens wird die Ausgleichszahlung erst fällig, wenn die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen ist, was durchaus mehrere Jahre dauern kann, und
- drittens sind die in Rheinland-Pfalz gezahlten Ausgleichsabgaben im Bundesvergleich eher sehr hoch.



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Die Ausgleichsabgaben werden eins zu eins dem Naturschutz zugeführt und berühren die Haushaltssanierung in keiner Weise. Wenn der Landesrechnungshof an einer nachhaltig erfolgreichen Stärkung des Landeshaushaltes mitwirken möchte, sollte er Feststellungen weglassen, die mit dem Landeshaushalt nichts zu tun haben.

Beim Thema Energiewende ist aus Sicht des BWE eine isolierte Betrachtung von Fremdmitteln mit einer vergangenheitsbezogenen Analyse nicht geeignet, den Landeshaushalt nachhaltig finanzwirksam zu entlasten. Einer solchen Betrachtung sollte sich gerade ein Landesrechnungshof öffnen. Die dezentrale Energiewende hat den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen wie auch eine erhebliche Wertschöpfung in den ländlichen Regionen zur Folge. Die kommunale Wirtschaftskraft wurde und wird gestärkt, das Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen steigt entsprechend an. Das Land wird fit gemacht für die nächsten Jahrzehnte."


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