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Nachricht vom 06.01.2016    

Keine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren

Im Westerwaldkreis wird es auch künftig keine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung geben. Rituelles Schlachten ist auch mit vorheriger Betäubung möglich. Das erklärt Veterinärdezernent Dr. Helmut Stadtfeld und reagiert damit auf eine Forderung des Politikers Volker Beck im Fernsehsender Phoenix.

Das Schächten von Rindern und Schafen wird im Westerwaldkreis nicht erlaubt. Foto: Wolfgang Tischler

Montabaur. Der Innenexperte der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag hatte sich in der Sendung „Unter den Linden“ dafür ausgesprochen, zur Förderung der Integration muslimischer Flüchtlinge das religiös begründete Schächten von Tieren zu akzeptieren. Dagegen hält Stadtfeld einen solchen Schritt geradezu für das Gegenteil einer integrationsfördernden Maßnahme, da das Schächten für die Rinder und Schafe eine Tortur ist und bei einem Großteil der Bevölkerung auf strikte Ablehnung stößt.

Die Qual für die Schlachttiere beginnt mit dem Fixieren in Seiten- oder Rückenlage, was insbesondere für Rinder sehr belastend ist. Den Schächtschnitt, der mit einem langen Messer durch Haut, Muskulatur, Halsschlagadern, Nervenstränge, Luft- und Speiseröhre geführt wird, erleben die Tiere bei vollem Bewusstsein und zweifellos als sehr schmerzhaft. Das Leiden wird durch Aspiration von Blut in die Lunge und die daraus resultierende Atemnot noch verstärkt, bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit kann es bei Rindern länger als eine Minute dauern.

Eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann aber Ausnahmen zulassen, sofern zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. In der Vergangenheit hat es – insbesondere vor dem islamischen Opferfest - immer wieder einmal Anfragen an das Veterinäramt der Kreisverwaltung gegeben, die aber allesamt abschlägig beschieden wurden. Die Erfahrung zeigt – so Stadtfeld - dass die meisten Moslems eine Schlachtung der Schafe und Rinder nach elektrischer Betäubung akzeptieren, wenn auch mitunter zähneknirschend. Diese Methode der Schmerzausschaltung stehe im Einklang mit dem Koran, weil sie die Schlachttiere nicht tötet, ja nicht einmal Gewebe zerstört. „Ein elektrisch betäubtes Schaf, welches nicht anschließend entblutet wird, steht nach wenigen Minuten wieder auf und erfreut sich bester Gesundheit. Auch eine weitere Vorschrift des Koran wird uneingeschränkt erfüllt: Da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere ist nicht im Geringsten beeinträchtigt“.



Islamische Religionsführer hätten im Übrigen bestätigt, dass Muslime überall auf der Welt die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten befolgen müssen. Stadtfeld verweist auf das Islamische Fiqh Konzil 1987 in Mekka, nach dessen Auslegung eine vorhergehende Betäubung durch Elektroschock islamkonform ist.

Das Fazit des Kreisveterinärs: „Es gibt kein zwingendes Erfordernis für das Schächten, aber massive Gründe dagegen.“ Im Westerwaldkreis sind mehrere Schlachtbetriebe auf die Bedürfnisse der muslimischen Mitbürger eingerichtet und bieten die elektrische Betäubung der Schlachttiere gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes an. Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02602 124 586.


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