Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Schwerer Unfall auf der A3 bei Dierdorf: Lkw-Fahrer eingeklemmt

In den frühen Morgenstunden des 1. Mai ereignete sich auf der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Köln ein schwerer ...

Lkw-Brand auf der A3 bei Großmaischeid sorgt für Vollsperrung

In den frühen Morgenstunden des Donnerstags (1. Mai) geriet ein Sattelzug auf der Autobahn 3 in Brand. ...

Verkehrsunfall in Wittgert: Vier Personen verletzt

In Wittgert ereignete sich am Mittwochabend (30. April) ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Pkw. ...

100 Jahre Einsatz: Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert

Am 10. Mai feiert die Freiwillige Feuerwehr Niederelbert ihr 100-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum wird ...

Diebstahlserie in Nassau und Bad Ems: Unbekannte Täter schlagen zu

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs (30. April) kam es in Nassau und Bad Ems zu mehreren Diebstählen ...

Dreister Kupferdiebstahl in Herschbach

In Herschbach kam es zu einem ungewöhnlichen Diebstahl, der die Polizei auf den Plan rief. Unbekannte ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Wer über 60 Minuten kein Tor schießt, der kann auch kein Eishockeyspiel gewinnen. Egal, wie gut die Leistung ...

Equipe France plant weitere Partnerschaftsaktivitäten

Ein renntaugliches Fahrrad ist für sie weniger ein Gebrauchsgegenstand als ein Lebensabschnittspartner! ...

Traditioneller Neujahrstreff der Kleinkunstbühne Mons Tabor

Am Sonntag, den 17. Januar treffen sich alle Aktiven der kreisweit tätigen Kleinkunstbühne Mons Tabor ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Eine Infoveranstaltung „Systematische Geschäftsmodellentwicklung: Erfolgsfaktoren der Hidden Champions“ ...

Schwerer Verkehrsunfall forderte zwei Todesopfer

Aus bislang unbekannten Gründen kam es zu einem Frontalzusammenstoß zweier PKW auf der L 310 am Ortsausgang ...

Bei Verkehrsunfall drei Personen schwer verletzt

Eine Frau und zwei Männer wurden bei einem Verkehrsunfall am ersten Weihnachtstag, 25. Dezember, nahe ...

Werbung