Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Vokalmusik der Passion: Konzert „...vom Ende der Nacht ...“ in der Abteikirche

ANZEIGE | Ein besonderes Konzert prägt den Passionssonntag, 22. März 2026, in der Abteikirche Kloster ...

Woche der Ausbildung: Ausbildungswege in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten

Vom Montag bis Freitag, 16. bis 20. März, veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit die "Woche der Ausbildung", ...

Erfolgreiche Fahndungstage der Verkehrsdirektion Koblenz

Am Dienstag und Mittwoch (10. und 11. März) führte die Verkehrsdirektion Koblenz gemeinsam mit internationalen ...

Demokratie im Fokus: Westerburg erhebt die Stimme

In Westerburg kamen rund 200 Menschen zusammen, um ein starkes Zeichen für Demokratie und Menschenwürde ...

Lebenshilfe kritisiert Finanzierungslücken bei integrativen Kitas in Rheinland-Pfalz

Die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz hat mit ihrer Petition "#JaFürjedesKind" über 12.500 Unterstützer gewonnen. ...

Verkehrseinschränkungen auf der A3 wegen Baugrunduntersuchungen

Bis zum 30. April 2026 werden auf der A3 zwischen dem Autobahndreieck Dernbach und der Anschlussstelle ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Wer über 60 Minuten kein Tor schießt, der kann auch kein Eishockeyspiel gewinnen. Egal, wie gut die Leistung ...

Raiffeisen-Campus informiert am 20. Januar über Oberstufe

Am 20. Janaur um 18.30 Uhr findet am Raiffeisen-Campus ein Infoabend zur gymnasialen Oberstufe statt. ...

Faszination Modelleisenbahn lockte die Besucher

Modelleisenbahnen unterliegen auch dem technischen Wandel. So fahren heute die Miniaturzüge mit digitaler ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Eine Infoveranstaltung „Systematische Geschäftsmodellentwicklung: Erfolgsfaktoren der Hidden Champions“ ...

Schwerer Verkehrsunfall forderte zwei Todesopfer

Aus bislang unbekannten Gründen kam es zu einem Frontalzusammenstoß zweier PKW auf der L 310 am Ortsausgang ...

Hat das DRK-Krankenhaus in Hachenburg noch eine Zukunft?

Aus dem vom Deutschen Roten Kreuz propagierten „Verbundkrankenhaus“ Hachenburg-Altenkirchen entwickelt ...

Werbung