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Nachricht vom 19.11.2015    

IHK warnt vor neuen Belastungen in der Tourismusbranche

Vor den Folgen einer Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen warnt die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit Blick auf die Beratungen der Landtagsabgeordneten zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes.

Region. Die geplante Ausweitung des Fremdenverkehrs- und Kurbeitrags hin zu einem Tourismus- und Gästebeitrag auf alle Kommunen bedeute, dass in Zukunft deutlich mehr Selbstständige und Unternehmen zahlungspflichtig werden – und damit zusätzliche Belastungen und Bürokratie für zahlreiche Branchen.

„Generell sollten freiwillige Finanzierungsmodelle Vorrang vor Steuern und Beiträgen haben“, sagt der tourismuspolitische Sprecher der rheinland-pfälzischen IHKs, Albrecht Ehses. „In weiten Landesteilen könnten Gemeinden und Unternehmen stärker die Chance nutzen, beispielsweise gemeinsam touristisches Marketing zu betreiben und zu finanzieren.“

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist aus Sicht der IHKs viel zu weit gefasst, der vorgeschlagene Umfang der Mittelverwendung gehe an dem Ziel einer gezielten Tourismusförderung vorbei. „Wenn die Kommunen mit dem Geld auch allgemeine Infrastrukturen wie Schwimmbäder finanzieren dürfen, dann kann von einer touristischen Zweckbindung keine Rede mehr sein“, kritisiert Ehses. Der Tourismusbegriff sei eng zu begrenzen, die Mittel dürften ausschließlich Tourismusförderung und -marketing zu Gute kommen.




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Die IHKs warnen, der Gesetzentwurf könnte mit der parallelen Erhebung von Tourismus- und Gästebeiträgen die Tür zu einer Doppelfinanzierung öffnen. „Je komplizierter die Abgrenzung und Berechnung der Beiträge ist, desto aufwendiger werden die rechtliche Beurteilung und die Abwicklung“, erklärt Ehses. Zugleich steige auch die Rechtsunsicherheit bei den Kommunen erheblich an, die die Beiträge erheben.

Zudem fordern die IHKs, die betroffenen Betriebe bei der Entscheidung stärker einzubinden, wie die erhobenen Beiträge verwendet werden sollen. Sie pochen daher auf eine Regelung im Kommunalabgabengesetz, die der Wirtschaft ein Mitbestimmungsrecht über einen Fachbeirat oder -ausschuss zwingend einräumt.


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