Werbung

Nachricht vom 17.08.2015    

Neue Regeln zum Erben und Vererben in Europa

Für Erbfälle ab dem 17. August gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Die gravierenden Änderungen können bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu unangenehmen Überraschungen führen. Probleme drohen insbesondere bei dem in Mustern aus dem Internet verbreiteten sog. Berliner Testament.

Foto: Veranstalter

Region. Nach bisheriger Rechtslage entstehen in Erbfällen mit Auslandsbezug häufig unklare und komplizierte Verhältnisse. Denn durch die uneinheitlichen Regelungen der verschiedenen Staaten finden vielfach sogar gleich mehrere Erbrechtsordnungen nebeneinander Anwendung, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Während die deutsche Rechtsordnung auf die Staatsangehörigkeit abstellt und der Nachlass einheitlich vererbt wird, differenziert beispielsweise die französische Rechtsordnung nach beweglichen und unbeweglichen Sachen. Für das Ferienhaus eines Koblenzers im Burgund fand mithin französisches Recht Anwendung; seine Eigentumswohnung in der südlichen Vorstadt wurde indes nach deutschem Recht behandelt.

Diese unbefriedigende Situation soll angesichts zunehmender länderübergreifender Erbfälle in der EU durch die Erbrechtsverordnung verbessert werden. So ist künftig weder die Staatsangehörigkeit des Erblassers noch die Belegenheit einer Immobilie aus Sicht der europäischen Rechtsordnungen entscheidend. Vielmehr richtet sich das auf den Erbfall anzuwendende nationale Erbrecht nunmehr nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Nach diesem im Aufenthaltsstaat geltenden Erbrecht wird dann das gesamte Vermögen des Erblassers einheitlich vererbt. Die europäische Verordnung, die nur für Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland nicht gilt, muss von den deutschen Gerichten auf jeden Erbfall angewandt werden, der ab dem 17. August eintritt.

“Die neuen Regeln betreffen beispielsweise unsere Mallorca-Rentner”, erläutert Dr. Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. “Während für sie bisher deutsches Erbrecht galt, werden einige nun nach spanischem Recht vererben.” Dies führt oftmals zu nicht gewollten Ergebnissen, sehen doch zahlreiche ausländische Rechtsordnungen eine andere Erbfolge und andere Erbquoten vor. Auch kennen ausländische Rechtsordnungen andere Pflichtteils- bzw. Noterbrechte. Sehr unterschiedlich ist beispielsweise auch die Vermögensbeteiligung des überlebenden Ehegatten ausgestaltet. „Insbesondere besteht die Gefahr, dass die im Internet und Anleitungsbüchern häufig zu findenden sog. Berliner Testamente, bei denen sich die Ehegatten mit Bindungswirkung gegenseitig und sodann ihre Kinder einsetzen, im Ausland nicht berücksichtigt werden. Das kann dann im Erbfall ein böses Erwachen geben“, warnt Dr. Breßler.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Andernach

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
56626 Andernach

Meister/Techniker/Obermonteur für Elektrotechnik (m/w/d)

Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
57627 Hachenburg

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


“Auch was unter dem Ausdruck “gewöhnlicher Aufenthalt”, auf den es nun ankommt, zu verstehen ist, wird die Gerichte noch vielfach beschäftigen”, erwartet Dr. Breßler. Einige geplante Wochen oder Monate im Ausland werden nach seiner Auffassung nicht ausreichen. Für die Kölner Schülerin im Auslandsjahr in Frankreich oder den spanischen Arzt im praktischen Jahr am Hamburger Universitätsklinikum wird sich daher wahrscheinlich nichts ändern. Was ist aber mit dem Münchner Rentner, der seit fünf Jahren in einem Pflegeheim in Tschechien betreut wird? Und welches Erbrecht findet auf den belgischen Banker Anwendung, der mit seiner deutschen Frau in Trier wohnt und in Luxemburg zur Arbeit geht? „Oftmals werden bei der anzustellenden Gesamtschau Nuancen entscheiden“, meint der Experte.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, räumt die Verordnung die Möglichkeit ein, eine Rechtswahl entsprechend der Staatsangehörigkeit vorzunehmen. Die Rechtswahl muss in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Mit einer solchen Rechtswahl sollte jeder Klarheit schaffen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nimmt. Auch viele in Deutschland dauerhaft lebende Ausländer werden mittels eines Testaments aktiv werden müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass das Erbrecht ihres Heimatlands auch weiterhin für sie gelten soll.
Dr. Breßler begrüßt die EU-Erbrechtsverordnung: „Das neue Recht ermöglicht eine zuverlässige und rechtsichere Nachlassplanung“. Er hebt insbesondere auch das neue europäische Nachlasszeugnis hervor. Damit können Erben ihre Rechtstellung bei grenzüberschreitenden Erbfällen nachweisen. Künftig entfällt somit die mehrfache Beantragung von Erbscheinen in allen Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mann im Wandel: Begleiteter Männerraum startet 2026

ANZEIGE | Mit „Mann im Wandel“ bietet Sigrid Völkner einen begleiteten Männerraum für Männer in bewegten ...

Verkehrsunfall auf der L 265: E-Scooter-Fahrer schwer verletzt

Am Nachmittag des 11. Mai kam es auf der Landstraße 265 zwischen Mudenbach und Wahlrod zu einem schweren ...

Green Juice Festival 2026: Bonn wird wieder zum Treffpunkt für Indie, Pop, Rock und Hip-Hop

Das Green Juice Festival kehrt am 31. Juli und 1. August 2026 in den Park Neu-Vilich nach Bonn zurück. ...

AMI Förder- und Lagertechnik in Luckenbach insolvent - Verkauf wird angestrebt

Die Firma AMI Förder- und Lagertechnik GmbH in Luckenbach hat im April beim Amtsgericht Montabaur Antrag ...

Auseinandersetzung im Freiherr-vom-Stein Park: Zeugen gesucht

Am Sonntagabend kam es in Nassau zu einem Zwischenfall im Freiherr-vom-Stein Park. Ein Mann soll dabei ...

Zehntes Kreisfamilienfest in Höhr-Grenzhausen begeistert tausende Besucher

Was für ein Tag, was für ein Jubiläum, was für ein starkes Zeichen für Familien und Kinder im Westerwald: ...

Weitere Artikel


Festbier-Zeit wirft ihre Schatten voraus

Das saisonale Hachenburger Festbier ist ab sofort im Handel als Fünf-Liter-Partyfass und auf vielen Veranstaltungen ...

Trotz Dauerregen schöner Handwerkermarkt in Grenzau

Trotz Dauerregen den ganzen Tag erlebten die Besucher dennoch wieder einmal einen kleinen, feinen und ...

Kirmes in Hundsangen nach gutem Start verregnet

Freitag und Samstag tolles Wetter, am Sonntag zum Familientag Dauerregen. Am Montag, den 17. August zum ...

Rieger-Orgel erklingt bei Konzerten in Marienstatt

Eine Reihe Hochkarätige Organisten und ein 14-jähriger hochdotierter Flötist spielen beim Triduum. Große ...

Licht und Schatten im Solarpark Hachenburg

Alles hat zwei Seiten… auch in der Frage nach dem Sinn über die Vernichtung landwirtschaftlicher Nutzfläche. ...

Neues Programm des Familienzentrums Hachenburg

Das Programm für die zweite Jahreshälfte im Familienzentrum Hachenburg steht. Eine statistische Umfrage ...

Werbung