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Nachricht vom 18.07.2015    

Landwirte dürfen Brachflächen zur Fütterung nutzen

Präsident Michael Horper hatte auf Grund der extremen Trockenheit in den vergangenen Wochen mit Ministerin Ulrike Höfken gesprochen und sich für die Nutzung brachliegender Grünlandflächen eingesetzt.

Viele Betriebe leiden unter Futterknappheit. Aufgrund einer Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch den Bundesrat am vergangenen Freitag, können die Bundesländer im Falle extremer Trockenheit künftig ab 1. Juli eines Jahres landwirtschaftliche Flächen, die den Greening-Bestimmungen unterliegen, zur Beweidung oder Schnittnutzung freigeben. Die Bundesländer können, wenn die tierhaltenden Betriebe ihre Futtergrundlage nicht mehr sicherstellen können, entsprechende Nutzungsgebiete festlegen. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium erlaubt bereits seit 14. Juli die Nutzung von Brachen mit dem Nutzungscode 062 und Feldränder mit dem Nutzungscode 058 für das gesamte Bundesland!



Horper begrüßte die Entscheidung des Bundesrates, der der Forderung des Berufstandes gefolgt sei. In den kommenden Jahren könnten die Bundesländer schneller und flexibler auf Extremwetterlagen reagieren und eigenständig Ausnahmegenehmigungen erlassen.

Horper dankte Staatsministerin Höfken, die sich auf politischer Ebene dem Anliegen des Berufstandes angenommen und wesentlich zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses beigetragen habe.


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