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Nachricht vom 14.07.2015    

VG Hachenburg: Keine weitere Windenergie möglich

Die Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR haben mit ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2014 die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Hachenburg aus naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Naturschutz-Initiative Westerwald hat sich dieser Einschätzung vollumfänglich angeschlossen.

Blick Gräberberg. Foto: Harry Neumann.

Hachenburg. Da die Verbandsgemeinde Hachenburg mit windenergiesensiblen und streng geschützten Arten reichlich gesegnet ist, hat sich an der Haltung der Verbände nichts geändert.

Im Gegenteil: Es sind nach Aussage der Naturschützer weitere Brutnachweise für WEA-sensible Vogelarten hinzugekommen, die im Gutachten der Firma Grontmij nicht berücksichtigt worden waren. Diese sind der Oberen Naturschutzbehörde bekannt. Sie führen dazu, meinen die Aktivisten, dass die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen nicht möglich ist.

Die Verbände bekräftigen daher ihre ablehnende Haltung, da die naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekte, die eindeutig gegen das Planvorhaben sprechen,
bestehen bleiben und sogar erhärtet wurden:

• Es handelt sich um ein Vogelschutzgebiet als Teil des europäischen NATURA 2000 Biotopverbundes. Vogelschutzgebiete sind für die Verbände ein Ausschlusskriterium.

• Die einzuhaltenden Abstände zum Brutplatz zu den windenergiesensiblen Vogelarten betragen laut des „Naturschutzfachlichen Rahmens“ des Umweltministeriums/LUWG 3000 Meter-Radius beim Schwarzstorch und 1500 Meter beim Rotmilan.

• Weiterhin ist es zwingend erforderlich, dass der Anflugkorridor auf die Westerwälder Seenplatte erhalten bleiben muss. Letzterer ist durch nichts auszugleichen, wenn er verbaut würde.

• Zusätzlich zu den gebotenen Abständen gibt der „Naturschutzfachliche Rahmen“ des Umweltministeriums/LUWG zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz sowohl für das Vogelschutzgebiet als auch für das FFH-Gebiet „Westerwälder Seenplatte“ ein sehr hohes Konfliktpotenzial mit einer Ausschlussempfehlung an. Weitere Anlagen sind nicht genehmigungsfähig.

Fläche 5 (Gehlert-West, circa 232 Hektar)
Sowohl in Bezug auf den Rotmilan als auch auf den Schwarzstorch ergibt sich aus den Unterlagen ein sehr hohes Konfliktpotential, da die Kernlebensräume der betroffenen Brutpaare großflächig oder vollständig betroffen sind. Wie sich aus den Raumnutzungsanalysen ergibt, ist zusätzlich zu dem individuenbezogenen Verbotstatbestand auch eine Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Westerwald“ und seiner Schutzgüter und –ziele mit der Folge einer Verschlechterung des Zustandes zu erwarten. Die Fläche Gehlert-West ist damit als Ausschlussgebiet zu definieren, in dem eine Windenergienutzung nicht möglich ist.

Fläche 6 (Gehlert-Süd, Gietzebeul, circa 53 Hektar)
Die Fläche wird vollständig vom Vogelschutzgebiet „Westerwald“ (5312-401) überlagert und weist entsprechend der Unterlagen Buchen- und Eichenbestände mittleren Alters mit naturschutzfachlich wertvollen Strukturen wie stehendem Baumholz auf. Das Gebiet liegt vollständig im Kernlebensraum von Rotmilan und Schwarzstorch, sodass das Konfliktpotential als sehr hoch einzustufen ist. Übereinstimmend mit der gutachterlichen Einschätzung ist die Fläche 6 aufgrund des sehr hohen Konfliktpotentials in Bezug auf Rotmilan und Schwarzstorch als Standort für WEA definitiv abzulehnen.

„Die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Hachenburg ist daher aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich und auch nicht genehmigungsfähig.

Als geradezu grotesk und ignorant erachten die Verbände bei dieser eindeutigen Sachlage daher die Beauftragung weiterer Gutachten durch interessierte Unternehmen sowie das Anerbieten, an "umfangreichen Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen" mitzuwirken. Hieran werden wir uns nicht beteiligen. Wir lassen uns nicht zu „Steigbügelhaltern“ degradieren, die den Natur- und Artenschutz außer Acht lassen sollen.

Die geplanten Eingriffe würden irreversible Folgen haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Genossenschaften, GmbHs oder Aktiengesellschaften handelt. Der Artenschutz gilt umfassend und für jeden.“

Die Stellungnahme wurde unterzeichnet von Antonius Kunz (Sprecher AK Westerwald der GNOR), Katharina Kindgen (Vorsitzende NABU Kroppacher Schweiz), Harry Neumann (Vorsitzender BUND Westerwald), Naturschutz-Initiative Westerwald


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