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Nachricht vom 14.04.2015    

Austauschpflicht für Heizkessel

Heizungsanlagen die älter als 30 Jahre sind dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit so genanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad.

Auch ohne Austauschpflicht sollte bei betagten, ineffizienten Heizungsanlagen ein Wechsel durchgeführt werden. Foto: VZ RLP.

Westerwaldkreis. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen ob sich ein Austausch dennoch rentiert.

Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig von Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung auch wirtschaftlich empfehlenswert.

Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen Ihnen dabei, energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen und Ihre Sanierungspflichten zu identifizieren.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 28. Mai von 14.15 - 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 6. Mai von 15.00 – 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 11. Mai von 13.45 - 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 7. Mai von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 740.
• in Westerburg am Donnerstag, den 28. Mai von 16.00 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.



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