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Nachricht vom 14.04.2015    

Anbindehaltung von Kälbern hat Bußgeld zur Folge

13 Kälber waren in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Westerwaldkreis kurz an der Wand angekettet. Seit 1999 ist die Haltungsform verboten. Hohe Bußgeldstrafen sind möglich. Ausrede des uneinsichtigen Landwirts: Weidesaison stehe ohnedies bevor.

Das Anketten von Kühen ist keine tiergerechte Haltungsform, aber nach wie vor nicht verboten und soll erst ab 2035 verboten werden.

Westerwaldkreis. Die Überprüfung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung förderte jetzt einen ungewöhnlichen Gesetzesverstoß zu Tage. Sämtliche 13 Kälber des Mutterkuhbetriebes waren mit etwa 40 Zentimeter langen Ketten an der Wand des Kuhstalls fixiert und werden nach Angaben des Besitzers nur morgens und abends losgebunden, um an den Kühen zu trinken. Der Landwirt berief sich darauf, dass die Rinder ohnehin demnächst auf die Weide kommen.

Im Kreishaus zeigt man sich betroffen über die Feststellung, zumal die Anbindehaltung von Kälbern seit dem Jahre 1999 verboten ist, und der Tierhalter bereits im Vorjahr diesbezüglich verwarnt wurde, worauf bei einer Nachkontrolle keine Kälber mehr angekettet waren. Den uneinsichtigen Landwirt erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, nach dem Tierschutzgesetz ist für dieses Delikt ein Bußgeld bis 25.000 Euro möglich.

„Wir können nicht ständig in alle Ställe schauen, gehen aber aufgrund der Kontrollen der letzten Jahre davon aus, dass es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelt“, erklärt Veterinärdezernent Dr. Helmut Stadtfeld. Dennoch bliebe die Situation unbefriedigend, da zwar Kälber nicht angebunden werden dürfen, wohl aber sonstige Rinder, sobald diese mindestens ein halbes Jahr alt sind.

„Das ausgeprägte Bewegungsbedürfnis und Sozialverhalten von Rindern endet aber nicht mit dem 183. Lebenstag“ – so Stadtfeld. „Vielmehr legen auf der Weide oder im Laufstall gehaltene Rinder täglich hunderte Meter zurück, sie sind darüber hinaus neugierig und kommunizieren ständig mit ihren Artgenossen. Alle diese natürlichen Verhaltensweisen werden bei der Anbindehaltung im Ansatz erstickt. Die Bewegungsmöglichkeiten sind reduziert auf Trippelschritte, Aufstehen und Niederlegen, die optischen Reize beschränken sich auf das immer gleiche Umfeld, die Sozialkontakte auf ein bis zwei Nachbartiere.“

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes aus dem Jahre 2010 praktizieren noch etwa ein Viertel der Rinderbetriebe in Rheinland-Pfalz, insbesondere Milcherzeuger, die Anbindehaltung, teilweise ganzjährig. Der Westerwaldkreis bildet da keine große Ausnahme: Insgesamt 570 Rinder haltende Betriebe gibt es aktuell im Kreisgebiet, in über 80 meist kleineren Ställen findet man noch angebundene Rinder. In Bayern und Baden-Württemberg ist die umstrittene Haltungsform noch wesentlich stärker vertreten, dagegen kommt sie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht vor.




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Die Bundesregierung besitzt die alleinige Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz, sieht aber derzeit keine Priorität für ein Verbot und verweist darauf, dass es sich bei der Anbindehaltung um ein Auslaufmodell handelt. In diesem Sinne hat sich jedenfalls die zuständige Unterabteilungsleiterin des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf telefonische Anfrage der Kreisverwaltung geäußert.

Dagegen ist in den letzten Wochen von anderer Seite Bewegung in das Thema gekommen. So hat einem Bericht der Zeitschrift „Top-Agrar“ zufolge der Discounter Aldi Nord im Rahmen einer geplanten „Tierwohl-Einkaufspolitik“ bei den Molkereien angefragt, wie viele Kühe bei den Anlieferern in Anbindung stehen und welche Ausstiegsmaßnahmen geplant sind.

Eine überregionale Tierschutzorganisation führt eine umfangreiche Aufklärungskampagne durch, droht Tierhaltern und „untätigen Behörden“ mit Strafanzeigen und hat auch den Westerwaldkreis zu einer Stellungnahme aufgefordert.

„Wir als Tierschutzbehörde haben aber überhaupt nicht die Möglichkeit, die Anbindehaltung kreisweit abzuschaffen, sondern können lediglich in gravierenden Einzelfällen einschreiten, etwa wenn es zusätzlich mit der Gesundheitsvorsorge, der Fütterung oder dem Stallklima hapert“, erläutert Stadtfeld. „Es wäre an der Zeit, das monatelange, mitunter sogar lebenslange Anketten der Rinder, welches inzwischen von einer großen Mehrheit der Landwirte abgelehnt wird, endlich gesetzlich zu verbieten, wenn auch mit einer angemessenen Übergangszeit. Ansonsten wird es noch in 20 Jahren Anbindeställe geben. Die Kuh, die im Jahr 2035 immer noch festgekettet ist, hat aber überhaupt nichts davon, dass sich die weitaus meisten ihrer Artgenossen dann frei bewegen können.“


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