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Nachricht vom 02.04.2015    

Zahl illegal gefangener und getöteter Greifvögel weiterhin hoch

Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland unter strengem Schutz stehen, werden immer wieder Fälle illegaler Verfolgung bekannt. Bundesweit wurden in den letzten zehn Jahren 689 Fälle mit mindestens 1.130 getöteten Greifvögeln dokumentiert. Die Dunkelziffer liegt dabei deutlich höher.

Habichtfangkorb mit lebender Ködertaube Foto: Komitee gegen den Vogelmord Foto: Veranstalter

Region. Eine der am häufigsten illegal verfolgten Arten ist der Habicht, Vogel des Jahres 2015. Er steht stellvertretend für mindestens 18 Greifvogel- und 3 Eulenarten.

Die Nachstellung streng geschützter Arten durch Giftköder, Abschüsse oder Fallenfang stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, darauf weist die Regionalstelle Rhein-Westerwald des Naturschutzbund (NABU) hin. Greifvögel unterliegen nicht nur dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Artenschutzverordnung, sondern auch dem Jagdrecht, nach dem alle Greifvogelarten eine ganzjährige Schonzeit genießen. Bei der Greifvogelverfolgung werden häufig Fallen eingesetzt, z. B. sogenannte Habichtfangkörbe. Diese bestehen aus einem auf zwei Metallbügel gespannten Netz, unter dem sich ein Käfig mit einem Lockvogel oder Fleischköder befindet. Landet der Greifvogel auf dem Käfig, schließt sich das Netz über ihm. Anschließend werden die Tiere oft erschlagen oder verstümmelt. Obwohl die Verwendung solcher Fallen unter Strafe steht, sind Besitz und Vermarktung der Fallen erlaubt – ein Zustand, den der NABU seit langem kritisiert. Um der illegalen Greifvogelverfolgung entgegen zu treten, hat der NABU zusammen mit dem Komitee gegen den Vogelmord eine zentrale Meldehotline für Verdachtsfälle unter der Nummer 030-284 984-1555 eingerichtet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr) und unter www.nabu.de eine Petition gestartet. Da es sich bei der Greifvogelverfolgung um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss, wird bei Verdachtsfällen außerdem empfohlen, einen Streifenwagen anzufordern.




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Da aktuell in der Region Rhein-Westerwald Lebendfallen für verschiedene geschützte Tierarten wie beispielsweise Rabenvögel, Marder, Wiesel und Maulwurf zum Verkauf angeboten werden, weist die NABU-Regionalstelle darauf hin, dass auch solche Fallen nicht ohne Weiteres von der Bevölkerung eingesetzt werden dürfen. Hier greifen Naturschutzrecht, Tierschutzrecht und - je nach Tierart - das Jagdrecht. Die Gesetze schreiben vor, dass zum Fangen von Tieren zwingend eine Jagdberechtigung und ein Fallenschein bzw. eine behördliche Genehmigung, die nur bei triftigen Gründen erteilt werden kann, vorliegen müssen. Ansonsten ist bereits das Aufstellen einer (Lebend-)Falle strafbar. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt. Vögel wie Elstern und Rabenkrähen dürfen generell nicht mit Fallen gefangen werden.


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