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Nachricht vom 09.02.2015    

Die Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz – Hachenburg ist dabei

Im vorigen Jahr startete das Land Rheinland-Pfalz mit einem weiteren Projekt zur Wertschätzung der zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in unterschiedlichsten Bereichen unentgeltlich ehrenamtlich engagieren.

Symbolfoto WW-Kurier.

Hachenburg. In den Kommunen, die für eine Zusammenarbeit gewonnen wurden, wurden Ideen für Vergünstigungen, die mit dem Erhalt der Ehrenamtskarte verbunden sind, gesammelt sowie die Organisation der Antragstellung und Ausgabe der Karte angesiedelt. Das Land übernimmt die Kosten der Herstellung der Karte und informiert mit Flyern, Plakaten und im Internet mit der Seite www.wir-tun-was.de ausführlich und ständig aktualisiert über das gemeinsame Projekt.

Hier vor Ort können die Inhaber der Ehrenamtskarte kostenlos an den von der Tourist-Information angebotenen Stadtführungen in Hachenburg jeden Samstag ab 14.00 Uhr teilnehmen. Außerdem wird ein Rabatt von 20 Prozent auf den Kaufpreis beim Kauf eines Produktes aus dem Sortiment „Kräuterwind“ pro Person und Monat gewährt.

Zur landesweiten Gültigkeit gehört, dass sämtliche Vergünstigungen wie ermäßigte Eintrittspreise für Museen, Konzerte oder andere Veranstaltungen egal ob in Koblenz, Mainz oder Lahnstein genutzt werden können.

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält, kann mit dem Antragsformular aus dem Internet die Karte beantragen. Die Bestätigung der darin gemachten Angaben erfolgt durch den Verein oder die Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird mit Nennung eines dazu gehörenden Ansprechpartners und seinen Kontaktdaten. In diesem Zusammenhang wird die absolute Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben zugesichert.



Noch ein Hinweis zum Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit: Es handelt sich dabei um unterschiedliche Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt ausdrücklich nicht als ehrenamtliche Tätigkeit.

Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben, die nach einer formalen Prüfung und Bestätigung die Anträge gesammelt an das Land zur Ausstellung der zwei Jahre gültigen Ehrenamtskarte weitergibt. Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen in dieser Angelegenheit ist Frau Sabine Emmerich, Telefon 02662 – 801-150, E-Mail s.emmerich@hachenburg-vg.de.



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