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Nachricht vom 16.01.2015    

Lebensmittel: Neue Kennzeichnungspflichten

Verbraucher sollen künftig umfassender sowie europaweit einheitlich über Lebensmittel informiert werden. Dazu wurde jüngst die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft gesetzt. Für Unternehmen der Lebensmittelbranche wie auch Gastronomen entstehen damit neue Kennzeichnungspflichten. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz hin.

Über die genauen Regeln der Kennzeichnungspflicht informiert die IHK Koblenz. Foto: Wolfgang Tischler

Region. „Durch die Neuerungen soll eine transparente und eindeutige Verbraucherinformation gewährleistet werden“, so Christian Dübner, Referent bei der IHK Koblenz.

Gastronomen und Lebensmittelhersteller sind für einen hygienisch einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln und Lebensmittelsicherheit in ihren Betrieben verantwortlich. „Dabei gewinnt auch eine transparente Endverbraucherinformation zusehends an Bedeutung“, erläutert Dübner. Die Lebensmittelinformations-Verordnung gilt für Unternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. „Für Handel und Gastronomie sind vor allem die neuen Regeln zur Allergenkennzeichnung zu beachten“, sagt Christian Dübner. Hier gelten Informationspflichten über potenziell wirksame Allergene für alle Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind.

In Deutschland wurde ergänzend eine vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln erlassen: Egal ob beim Bäcker, Metzger, im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele – Unternehmer müssen nun Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen – etwa Nüsse oder Soja. Diese Informationen müssen für Verbraucher leicht erhältlich sein.



Über die genauen Regeln für die Kennzeichnung informiert die IHK Koblenz unter www.ihk-koblenz.de, Dok.-Nr. 125647. Hier gibt es ebenfalls Tipps zur schrittweisen Umsetzung der neuen Vorgaben. Zudem bietet die IHK Koblenz weitere Informationsveranstaltungen zu der Verordnung an. Darunter etwa in der Westerwald-Brauerei in Hachenburg am Freitag, 27. Februar, 10 bis 12 Uhr, sowie in Mendig in der Vulkan Brauerei am Mittwoch, 11. März, 10 bis 12 Uhr.


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