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Nachricht vom 15.01.2015    

Sicherheit von Karnelvalskleidung und Accessoires

Ob Pirat, Krankenschwester, Teufel oder Cowboy - die Auswahl an Karnevalskostümen im Supermarkt, Kaufhaus oder Karnevalsladen ist schier unendlich. In jedem Jahr haben große und kleine Jecken wieder die Qual der Wahl, für welche Verkleidung sie sich entscheiden sollen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überprüft Karnevalsartikel

Foto: Veranstalter

Region. Die Sicherheit sollte in der fünften Jahreszeit nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb überprüft aktuell die SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, die Sicherheitsanforderungen der vielen angebotenen Artikel. Nach ersten Kontrollen im Großhandel wird in den kommenden Wochen auch der Einzelhandel überprüft. Vor allem technische und formale Mängel stehen dabei im Focus. Zusätzlich wird ein Röntgenfluoreszenzanalysator (RFA) direkt in den Geschäften eingesetzt, um möglicherweise unzulässig hohe Schwermetallanteile aufzuspüren.

Die alleinige Verantwortung für die sichere Gestaltung der Karnevalsartikel liegt bei den jeweiligen Herstellern. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigen-organisationen wie der TÜV und Andere ist in Europa nicht vorgeschrieben. Ob die Hersteller dieser Verantwortung gerecht werden, soll im Rahmen der Aktion überprüft werden.

Damit kein mangelhaftes Produkt beim Käufer landet, hier einige Tipps für den sicheren Einkauf:
• Kostüme für Kleinkinder dürfen zum Schutz vor Strangulationsgefahren keine langen Schnüre, Bänder Schärpen und Weiteres haben. Knöpfe, Pailletten und andere verschluckbare Kleinteile müssen fest am Kostüm befestigt sein.
Karnevalskostüme für Kinder und Spielzeuge müssen das CE-Zeichen tragen.
•Masken, die Mund und Nase bedecken, müssen ausreichend große Atemöffnungen haben.
•Textilien sollten, vor allem wenn sie direkt auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Die Pflege- und Waschhinweise des Herstellers sind hierbei unbedingt zu beachten.


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