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Nachricht vom 14.01.2015    

Wildkatzenuntersuchungen zum Autohof Heiligenroth/B 255

BUND/GNOR/NABU stellen Anforderungen zu den Wildkatzenuntersuchungen zum geplanten Autohof Heiligenroth/B 255. Die Naturschützer halten die bisher beauftragten Gutachter für befangen und begründen ihre Einstellungen.

Wildkatze. Fotos: Harry Neumann.

Montabaur. Die Naturschutzverbände BUND, GNOR und NABU haben ihre Anforderungen an die Wildkatzenuntersuchungen zum geplanten Autohof Heiligenroth an die Verbandsgemeinde Montabaur und die Ortsgemeinde Heiligenroth gestellt. Ebenfalls wurden die Untere und Obere Naturschutzbehörde eingeschaltet, damit diese ihrer Wächterfunktion nachkommen können. Die Untersuchungen sind erforderlich, da drei wissenschaftlich gesicherte Nachweise von europäischen Wildkatzen an der B 255 in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vorliegen:

Es handelt sich u.a. um Totfunde von Wildkatzen (1. August 2010, 12. Januar 2013 und 15. Juni 2013, Quelle: Masgeik-Stiftung) in unmittelbarer Nähe des Plangebietes an der A 3/ Autobahnunterführung/B 255. Darüber hinaus liegen zwei weitere Fotofallenaufnahmen bei Heiligenroth und bei Großholbach vor. Dies deutet darauf hin, dass die Wildkatze die Unterführung der B 255 nutzt, um zwischen den fragmentierten Waldgebieten südlich und nördlich der A3 zu wechseln. Das Plangebiet ist somit entgegen der Aussage im „Gutachten“ ein wichtiger verbleibender Trittstein für den Biotopverbund, der im Umfeld bereits durch die Erweiterung des Industriegebietes Heiligenroth aber auch durch das Zusammenwachsen der Gewerbegebiete von Staudt und Montabaur stark eingeschränkt wurde.

Die Wildkatze ist eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sowie der europäischen FFH Richtlinie. Intensive Untersuchungen zu dieser streng geschützten Art sind daher zwingend erforderlich, um die Verbotstatbestände nach Paragraph 44 BNatschG ausschließen zu können.

Die Anforderungen zum Untersuchungsumfang der Naturschutzverbände beruhen auf der aktuellen einschlägigen Literatur von Simon/Hupe (2007) sowie Weber et al (2008) und entsprechen der herrschenden wissenschaftlichen Meinung.

Die Verbände fordern daher unter anderem folgenden Untersuchungsumfang, der nicht als abschließend anzusehen ist:
• Untersuchungsgebiet 3000 Hektar auf jeder Seite der Unterführung der Bundesautobahn A3
• 2 Lockstöcke/100 Hektar (= 60 Lockstöcke), damit die Aussagekraft bei gleicher Untersuchungszeit erhöht wird. Weber et. al empfehlen sogar 3 Stöcke/100 Hektar
• Zeitraum mindestens drei Monate
• Fachgerechte und wöchentliche Auswertung der Lockstöcke und Dokumentation der Ergebnisse
• Untersuchung durch ein auf Wildkatzen spezialisiertes und renommiertes Gutachterbüro
• Weitere Anforderungen auf der Grundlage der angegebene Literatur
Das Ingenieur-Büro Dr. Manns kommt hierfür nach Auffassung der Verbände nicht infrage, da dessen Geschäftsführer Vorsitzender des ADAC Mittelrhein ist. „Damit ist eine Befangenheit gegeben, auch bei den bereits vorliegenden Gutachten. Wir empfehlen daher, neue und unabhängige Gutachten mit dem von uns geforderten Untersuchungsumfang anfertigen zu lassen“.



Kritik üben die Verbände auch am Verhalten der Verbandsgemeinde, die immer noch nicht die am 23. November 2014 angeforderten Unterlagen an die Naturschutzverbände übermittelt hat, obwohl diese alleine nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) einen Anspruch darauf haben. „Für diese Hinhaltetaktik haben wir keinerlei Verständnis und werden dies auch nicht akzeptieren“, lautet die Aussage.

Die Naturschutzverbände lehnen das Planvorhaben entschieden ab und empfehlen dringend, davon Abstand zu nehmen. „Rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor, insbesondere weil hier ein wichtiger Biotoptrittstein und ein möglicher Korridor für die streng geschützte und FFH-Art Wildkatze zerstört würde“.

Dadurch würden die Verbotstatbestände nach Paragraph 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt und das Planvorhaben wäre damit nicht genehmigungsfähig. Außerdem erwägen die Verbände eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan sowohl aus formalen als auch aus materiellen Gründen.

Am 30. Januar, 19 Uhr, findet eine Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative „Erhaltet die Natur in unserer Heimat - Keine neuen Autohöfe im Westerwald“ in der Alten Kirche in Staudt statt. Die Naturschutzverbände werden die Bürgerinitiative unterstützen und die Bevölkerung in Bild und Ton informieren.



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