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Nachricht vom 30.12.2014    

Länderübergreifende Zusammenarbeit mit Saarland startet

Alle rheinland-pfälzischen und saarländischen Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle werden ab Januar 2015 zentral beim Finanzamt Kusel-Landstuhl bearbeitet. Finanzministerin Doris Ahnen sieht in dieser Kooperation eine wesentlichen Beitrag zu einer effizient arbeitenden Steuerverwaltung. Die Zusammenarbeit zweier Bundesländer im Bereich der Landessteuern ist ein Novum.

Archiv: AK-Kurier

Region. Ab Januar 2015 werden alle in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle zentral in Rheinland-Pfalz beim Finanzamt Kusel-Landstuhl am Standort Kusel bearbeitet.
Damit wird die langjährige erfolgreiche Kooperation beider Länder im Bereich der Finanzverwaltung nun auch auf die Landessteuern ausgedehnt. „Uns ist ein großer Schritt gelungen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Anstoß zu dem länderübergreifenden Kooperationsprojekt wurde im November 2011 gegeben. Ende 2011 fassten die Finanzminister beider Länder den Beschluss, ihre Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und vereinbarten, dass alle rheinland-pfälzischen und saarländischen Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle ab 2015 in Rheinland-Pfalz beim Finanzamt Kusel-Landstuhl bearbeitet werden sollen und das Saarland im Gegenzug die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer übernimmt.

„Die zentralisierte Bearbeitung in einem Finanzamt bündelt Kompetenzen auf diesem schwierigen steuerrechtlichen Gebiet. Das erleichtert die fachlich qualifizierte Bearbeitung und damit eine effiziente Aufgabenerledigung. Die Kooperation mit dem Saarland liefert einen wertvollen Beitrag zu einer effizient arbeitenden Steuerverwaltung“, sagte die Finanzministerin.




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In den vergangenen drei Jahren haben Arbeitsgruppen die Voraussetzungen für die länderübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Pünktlich zum Jahresbeginn 2015 ist es nun soweit.
Der erste Teil des gemeinsam zwischen den Ländern erarbeiteten Konzepts ist im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer termingerecht und sozialverträglich in die Tat umgesetzt worden. Das Finanzamt Kusel-Landstuhl wird die Bearbeitung sämtlicher Fälle in Angriff nehmen.

Rheinland-Pfalz und das Saarland betreten mit ihrer länderübergreifenden Kooperation im Bereich der Landessteuern auch im bundesweiten Vergleich Neuland. Es ist das erste Mal, dass zwischen zwei Bundesländern eine derart weitreichende Zusammenarbeit auf den Weg gebracht worden ist.


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