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Nachricht vom 12.12.2014    

Handy am Ohr - nicht als Fahrer

Am Donnerstag, 11. Dezember, wurde auf der Willmenroder Straße in Westerburg, zusätzlich zu einer Radarkontrolle, schwerpunktmäßig die verbotene Nutzung von Mobiltelefonen durch Fahrzeugführer kontrolliert.

Die Hand gehört ans Lenkrad und nicht an das Handy. Foto: Wolfgang Tischler

Westerburg. Trotz des seit 1. Mai 2014 erhöhten Bußgeldes von 60 Euro und einem Punkt scheint vielen Verkehrsteilnehmer die Nutzung ihres Smart- oder Mobiltelefons wichtiger zu sein, als die Verkehrssicherheit. Dies ist der Eindruck der Polizei.

Gegen sechs Fahrzeugführer wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstattet. Die Fahrzeugführer scheinen sich nicht bewusst zu sein, dass ihr Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer in einer Sekunde bereits 15 Meter zurückgelegt. Somit könnte auch der kurze Blick auf das Handy fatale Folgen haben.



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