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Nachricht vom 29.10.2014    

Jetzt Prämie für Fortbildung sichern

Bildungsgutschein bei der WFG beantragen – Vorherige Beratung ist Pflicht. Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann sich jetzt wieder einen Zuschuss zu den Seminar- oder Fortbildungskosten sichern.

Westerwaldkreis. Die Prämie richtet sich besonders an Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Eine Prämie von maximal 500 Euro kann jeder erhalten, der mindestens 25 Jahre alt ist und dessen zu versteuerndes jährliches Einkommen 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) nicht übersteigt. Die Prämie kann alle zwei Jahre eingesetzt werden, um 50 Prozent der Seminarkosten (Kosten von maximal 1.000 Euro) zu finanzieren.

Ob es eine Fördermöglichkeit gibt, klärt eine kostenlose Beratung bei der Prämienberatungsstelle. Sie ist für jeden verpflichtend, der den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen will. Kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, werden darin das Bildungsziel vermerkt und mindestens drei geeignete Anbieter aufgeführt. Nachdem der gewünschte Kurs gebucht wurde, zahlt der Bildungswillige nur seinen Anteil der Kursgebühr, den Rest erhält der Kursanbieter über den Bildungsgutschein.



Die Beratungsstelle für den Westerwaldkreis ist nach wie vor bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (WFG) angesiedelt. Nähere Informationen und Beratungstermine unter Telefon 02602/124 308 oder per E-Mail Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de


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