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Nachricht vom 20.10.2014    

Energiesparen ist die Devise

Die Westerwald Bank informierte über gesetzliche Neuerungen für Immobilienbesitzer und Bauherren. Eva Ibrügger von der Delta Energie GmbH & Co. KG in Hannover erläuterte dabei nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für aktuelle Energieeinsparverordnung, sondern zeigte auch die unterschiedlichen Anforderungen etwa für Neubauten und Bestandsimmobilien auf.

Referentin Eva Ibrügger und der Leiter der Baufinanzierung bei der Westerwald Bank, Jörg Diewald.

Altenkirchen. Für Hausbesitzer und Bauherren hatte der 1. Mai 2014 besondere Bedeutung: Die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung - die EnEV 2014 - trat in Kraft. Was sich konkret für den einzelnen Immobilienbesitzer dahinter verbirgt, darüber informierte die Westerwald Bank in einer Kundenveranstaltung in Altenkirchen.

Eva Ibrügger von der Delta Energie GmbH & Co. KG in Hannover erläuterte dabei nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für die EnEV 2014, sondern zeigte auch die unterschiedlichen Anforderungen etwa für Neubauten und Bestandsimmobilien auf. Keine Frage: Mit der neuen Gesetzeslage wächst die Bedeutung des Energieausweises für Gebäude. Das Ziel: Mehr Klarheit in Sachen Energieverbrauch für Käufer, Verkäufer, Mieter. Der seit Mai verpflichtende Gebäudeenergieausweis werde mit der neuen Energieeinsparverordnung aufgewertet, so die Referentin. Er gebe die Energieeffizienz einer Immobilie an und erleichtere die Vergleichbarkeit verschiedener Objekte für potenzielle Käufer oder Mieter.

Das Ziel der Bundesregierung sei grundsätzlich eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 und ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Die zugrunde liegende Regelung auf europäischer Ebene - die EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - fordert, dass bereits ab 2020 alle Neubauten nahezu energieautark sein müssen. „Diese Reduzierungen sollen zunächst durch stärkere Gebäudedämmung oder über Technik realisiert werden. Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger Schritt hin zum sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union“, so Ibrügger. Für Häuslebauer heißt das konkret, sich bereits im Stadium eines Vorentwurfs über die Energiekonzeption Gedanken zu machen, verschiedene Varianten der Energieeffizienz zu vergleichen und alle zum Einsatz kommenden Materialien unter energetischen Gesichtspunkten aufeinander abzustimmen.



„Die Regelungen für bereits bestehende Gebäude sind komplizierter. Aufgrund der hohen Sanierungskosten zeigt sich der Gesetzgeber hier teilweise kulanter.“ Bei Altbauten beispielsweise sollen - je nach Alter - Heizkessel ausgetauscht werden. Beim Hausverkauf hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die Heizung zu erneuern. Für die Dachbodendämmung wird außerdem ein Mindestwärmeschutz gefordert. In jedem Fall seien bei Verkauf oder Vermietung die wichtigsten Kennwerte bereits in der Anzeige aufzuführen, Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen. Nach Vertragsschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.


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