Bei Erwerbsminderungsrente droht oft Altersarmut
Soziales Problem im Westerwald nicht länger verdrängen: „Wenn ich das nur früher gewusst hätte!“ Dieser Satz war nicht nur einmal zu hören, als das Forum Soziale Gerechtigkeit in Selters zur Informationsveranstaltung „Erwerbsminderungsrente – ein verdrängtes soziales Problem?“ eingeladen hatte.
Selters. Bei dieser komplizierten Materie ist es in jedem Fall ratsam, sich früh genug zu informieren, um mögliche Nachteile zu verhindern. Fast 50 Westerwälder, meist selbst Betroffene, waren der Einladung gefolgt.
„Wer Erwerbsminderungsrente beantragen muss, steht meist nicht auf der Sonnenseite des Lebens und es droht unverschuldet Altersarmut“, stellte Forumssprecher Uli Schmidt (Horbach) bei seiner Begrüßung fest. Im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Selters dankte deren Beigeordneter Willi Löscher den Organisatoren für diese Initiative, da es auch im Westerwald viele Menschen gebe, die wegen einer Krankheit ihren Beruf aufgeben oder vorzeitig mit dem Arbeiten aufhören müssten.
Als Rentenreferent im Mainzer Sozialministerium erläuterte Bernd Aichmann die gesetzliche Entwicklung der Erwerbsminderungsrente und die gesellschaftlichen Hintergründe. „Brüchige Erwerbsbiografien, ein gewachsener Niedriglohnsektor und die Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sind da unter anderem zu nennen“, so der Referent. Er wies zudem darauf hin, dass das Rentenniveau seit 1993 spürbar zurück gegangen sei. Aichmann stellte verschiedene Reformvorschläge vor, von Leistungsverbesserungen bis zur Stärkung von Rehabilitation und Prävention, um möglichst lange im Arbeitsleben bleiben zu können Damit leitete er über zu dem am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Rentenpaket, das einige Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten enthalte.
Hier setzte der Vortrag des Vertreters der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein, der die erfolgte Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre bis zum 62. Lebensjahr erläuterte. Ferner werde seither ausgeschlossen, dass Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung die Höhe der Erwerbsminderungsrente negativ beeinflussen.
„Der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit setzt neben der Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen auch voraus, dass eine Wartezeit von fünf Jahren vor dem Versicherungsfall erfüllt ist“, so Martin Neppl von der DRV in seinem umfassenden Vortrag. Entscheidend für die Gewährung der Rente sei grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Eine volle Erwerbsminderung liege vor, wenn täglich weniger als drei Stunden gearbeitet werden könnten, zwischen drei und sechs Stunden eine teilweise Erwerbsminderung.
In der sich anschließenden Diskussion kamen auch viele Betroffene zu Wort. Wiederholt wurde bemängelt, dass die Erwerbsminderungsrente nicht zur Existenzsicherung reiche und ein angemessener Zuverdienst notwendig sei. Gefragt wurde auch nach der Bewilligung eines Darlehens durch den Grundsicherungsträger, um nach dem Krankheitsfall das eigene Häuschen nicht zu verlieren.
Uli Schmidt dankte am Schluss allen Beteiligten und stellte fest: „Leider lässt sich von der Erwerbsminderungsrente auch nach den aktuellen Änderungen allein kaum leben. Deshalb werden Prävention und die berufliche Rehabilitation nach einer Erkrankung immer wichtiger“. Die Politik müsse künftig dafür sorgen, dass dies ein Schwerpunkt der Rentenpolitik werde.
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