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Nachricht vom 01.10.2014    

Solaranlagen für Warmwasser und Heizung

Eine thermische Solaranlage kann oft die Energiekosten reduzieren; sie ist aber nicht für jeden Haushalt geeignet. Haushalte mit hohem Warmwasserbedarf oder einem Schwimmbad profitieren besonders von solarthermischen Anlagen. Ebenfalls sinnvoll ist der Einsatz von Sonnenenergie, wenn bereits ein großer Wärmespeicher vorhanden ist, etwa bei einer zentralen Holzheizung.

Eine Solaranlage für Warmwasser- und Heizungsunterstützung ist nicht für jeden Haushalt und jedes Dach geeignet. Bei diesem Fachwerkbau, der zusätzlich mit Holz geheizt wird, hat sich die Investition gelohnt. Foto: privat.

Montabaur. Eine solarthermische Anlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung einzusetzen, bietet sich vor allem an, wenn ohnehin ein neuer Heizkessel oder Warmwasserspeicher installiert werden soll. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass hier niedrige Heizungsvorlauftemperaturen von Vorteil sind, denn dann kann die Anlage auch im Winter, wenn am meisten geheizt wird, einen höheren Nutzungsgrad erzielen. Flächenheizungen in gut gedämmten Gebäuden arbeiten mit Temperaturen von rund 30 Grad – also deutlich unter der Warmwassertemperatur. Dagegen rechnet sich für kleine Haushalte mit geringem Warmwasserbedarf eine Solaranlage häufig nicht. Bei ungünstigem Einbau kann sie sogar zu einem Mehrverbrauch an Energie führen.

Für die Installation von heizungsunterstützenden Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden gibt es Fördermittel vom Staat. Unabhängig davon sollte zunächst geprüft werden, ob die Solaranlage zum Haus passt und sich rechnet. Dabei hilft der Energieberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 13. November von 14.15 - 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 15. Oktober von 15– 18Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 13. November von 13.45 - 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 16. Oktober von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 740.
in Westerburg am Donnerstag, den 23. Oktober von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.




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dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.


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