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Nachricht vom 29.06.2014    

Ministerin warnt vor dem Betreten

Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke warnt vor dem Betreten des Truppenübungsplatzes Stegskopf. Sie hat laut Pressemitteilung einen Appell an die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen gerichtet, die Hinterlassenschaften der Bundeswehr entsprechend ab 1. Juli zu sichern.

Daaden/Emmerzhausen. Bis zum 30. Juni wird der alte Truppenübungsplatz auf dem Stegskopf im Westerwald (Daaden/Emmerzhausen) noch von der Bundeswehr genutzt und ist so lange militärisches Sperrgebiet. Aber auch danach muss das 2000 Hektar große Gelände streng verschlossen bleiben.

„Der Truppenübungsplatz Daaden ist, nach allem was bisher bekannt ist, vermutlich mit Munitionsresten in erheblicher Dimension belastet. Wer den Platz betritt, begibt sich in Lebensgefahr. Darauf aufmerksam zu machen war unsere erste Aufgabe, unsere zweite besteht darin, zu erreichen, dass Teile der Fläche geräumt und einer zivilen Nutzung zugeführt werden“, stellt die für Konversion zuständige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke fest. Das Gelände wird von Militaria-Sammlern, aber auch motorisierten Freizeitsportlern immer wieder unbefugt betreten.

Lemke hatte in einem Brief an Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf hingewiesen und an sie appelliert, mitzuwirken, dass die Hinterlassenschaften des Truppenübungsplatzes den Anwohnern nicht gefährlich werden können. In ihrem Antwortschreiben hat von der Leyen zugesagt, dass die Sicherheitsvorkehrungen überprüft werden.

Derzeit wird mit den Vertretern der Region sowie den zuständigen Behörden ein Betretungs- und Entwicklungskonzept für das frühere Militärgelände entwickelt, das vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium gefördert wird. Dabei ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) zumindest jene Teilbereiche des Geländes räumt, die für die Konversion interessant sind. Wegen der bebauten Bereiche haben sich bereits mehrere lokale Unternehmer gemeldet.




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Lemke: „Wir wollen den Platz naturkundlich-touristisch erschließen, auch Gewerbe könnte hier Raum finden. Das Positive ist, dass infolge der militärischen Nutzung schützenswerte Biotope entstanden sind. Die Aufnahme in das Nationale Naturerbe ist deshalb konsequent. Natürlich sind die Fragen der Sicherheit eng damit verknüpft und haben Vorrang.“

Anmerkung der Redaktion: Die Gefahrenabwehrverordnung gilt ab 1. Juli, wer dann unbefugt das Gelände betritt muss mit empfindlichen Strafen rechnen (der AK-Kurier berichtete). Noch ein Hinweis: Wer sich dort unbefugt aufhält und unter Umständen verletzt wird, muss mit langen Rettungszeiten rechnen. Für die Rettungskräfte der zivilen Einheiten, etwa Feuerwehr oder DRK gilt der Eigenschutz, sie dürfen nicht in einen Einsatz geschickt werden, der sie selbst gefährdet. Bislang fehlt hier jede Regelung in Sachen Stegskopf. (hws)


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