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Nachricht vom 26.06.2014    

Was holt sich das Finanzamt von der Rente

„Was bleibt von der Rente?“ war Thema im Finanzamt Montabaur. Für die Besucher gab es umfassende Informationen aus erster Hand. Die beteiligten Fachleute beantworteten zwischendurch zahlreiche Fragen der Anwesenden.

Die Mitwirkenden der Informationsveranstaltung „Was bleibt von der Rente“ hatten nach der gelungenen Veranstaltung Grund zu guter Laune, (von rechts): Günter Krämer (Vorsteher Finanzamt), Walter Löhndorf (DRV), Felicitas Simon und Theresia Schmidt (beide Finanzverwaltung), Thomas Braunstein (AOK) und Uli Schmidt (Forum Soziale Gerechtigkeit). Foto: pr

Montabaur. Viele ältere Arbeitnehmer sind auch im Westerwald darüber in Sorge, dass ihnen das Finanzamt und die Sozialversicherungen im Ruhestand viel Geld abknöpfen. Über die gesetzlichen Grundlagen und deren Fallstricke informierten jetzt das Forum Soziale Gerechtigkeit und das Finanzamt Montabaur-Diez in einer gemeinsamen Veranstaltung. Thema des Abends war: „Was bleibt von der Rente?“

Günter Krämer freute sich als Vorsteher des Finanzamtes über einen trotz WM voll besetzten Saal der Finanzverwaltung in der Kreisstadt. „Wir sind ja dafür bekannt, dass wir immer was nehmen. Heute wollen wir mal was geben, nämlich wichtige Informationen“, so der sich Ende der Woche in den Ruhestand verabschiedende Behördenleiter. Für das Forum Soziale Gerechtigkeit begrüßte Uli Schmidt (Horbach), der den Abend auch moderierte, die vielen Gäste und wies darauf hin, dass Veranstaltungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen auch künftig ein fester Bestandteil des Forumsprogrammes seien.

Walter Löhndorf von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz stellte einleitend die sich aus dem milliardenschweren „Rentenpaket“ zum 1. Juli ergebenden Änderungen vor. Er wies darauf hin, dass bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte („Rente mit 63“) zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren unter besonderen Voraussetzungen neuerdings auch freiwillige Beitragszeiten und bis zwei Jahre vor Rentenbeginn auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges berücksichtigt werden können. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mütter oder Väter ab 1. Juli eine höhere Rente („Mütterrente“) von bis zu 28,61 Euro pro Kind, so der Leiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach-Koblenz.

„Wer bei einem Renteneintritt im Jahr 2014 bis zu 1.225 Euro Rente monatlich bekommt, muss darauf keine Steuer zahlen“, sagte Felicitas Simon als Mitarbeiterin der Finanzverwaltung in ihrem Vortrag zur Besteuerung der normalen Altersrente. Das gelte jedoch nur, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden seien. Ziel des Gesetzgebers sei es 2005 mit dem „Alterseinkünftegesetz“ gewesen, die nachgelagerte Besteuerung der Rente einzuführen. Seitdem erhöhe sich der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich um 2 % bis zum Jahr 2020 und ab 2021 um 1% bis zur Vollbesteuerung im Jahr 2040. Theresia Schmidt, ebenfalls Mitarbeiterin des Finanzamtes, berichtete dann kurz über die Besteuerung der Pensionen.




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Über die aus der Rente zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung informierte Thomas Braunstein von der AOK Rheinland-Pfalz. Am preisgünstigsten sei die so genannte „Krankenversicherung der Rentner“, da hier neben Renten lediglich Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen für die Beitragsbemessung berücksichtigt werden. „Die Einkommen werden dabei maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 4050,00 Euro im Jahr liegt, herangezogen, so der Sozialversicherungsexperte. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt von dem Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 15,5 Prozent einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent. War der Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 9/10 dieser Zeit gesetzlich versichert, kommt er in den Genuss der preisgünstigen Rentnerkrankenversicherung.

Die beteiligten Fachleute beantworteten zwischendurch zahlreiche Fragen der Anwesenden. So nach der Besteuerung von Betriebsrenten, die der normalen Lohnversteuerung unterliegen, und VBL-Renten, die mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Für die Riesterrente gilt: Wurden die Beiträge aus versteuertem Einkommen entrichtet und dafür keine staatliche Förderung gezahlt, erfolgt im Rentenalter die Versteuerung nur mit dem Ertragsanteil. Bei einer staatlich geförderten Beitragszahlung erfolgt die spätere Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Angeregt wurde, das Programm für die elektronische Steuerjahresausgleich (ELSTER) seniorengerechter zu gestalten.

Uli Schmidt lud abschließend zu einer Veranstaltung am 30. September um 18 nach Selters ein, bei der es um die Erwerbsminderungsrente geht. Er hoffe dabei auf viele Praxisberichte von Betroffenen aus dem Westerwald.


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