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Nachricht vom 06.06.2014    

Neues Verbraucherrecht beim Online-Handel

Am 13. Juni tritt das neue Verbraucherrecht in Kraft. Insbesondere der Online-Handel muss sich auf neue Dinge einstellen. Es gibt keine Übergangsregelung, die neuen Vorschriften müssen zum Stichtag umgesetzt sein. Egal ob Schuhhandel oder der Online-Handel im Kleinen- es gibt für alle europaweit geltende Vorschriften. Auch für den Verbraucher ändert sich einiges.

Koblenz. Am 13. Juni tritt das neue Verbraucherrecht in Kraft. Für Online-Händler ergeben sich daraus zahlreiche Änderungen. Kurz vor dem Stichtag bestehen bei vielen Unternehmern noch offene Fragen.

„An vielen Stellen herrscht noch Unsicherheit“, weiß Bertram Weirich, Geschäftsführer des Bereichs Recht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz. Die IHK Koblenz bietet deshalb eine Reihe von Informationsveranstaltungen an.

Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU soll die Rechte der Verbraucher beim Internethandel europaweit vereinheitlichen, um einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Bertram Weirich weist die Unternehmen darauf hin, dass alle Änderungen zum Stichtag 13. Juni umgesetzt sein müssen.
„Sonst kann im schlimmsten Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen“, so Weirich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Der Online-Handel muss künftig unter anderem die sogenannte Widerrufsbelehrung anpassen. Die Widerrufsfrist liegt künftig einheitlich bei 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Kunden müssen den Widerruf allerdings in Zukunft eindeutig erklären – zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail.
Das kommentarlose Rücksenden der Ware reicht nicht mehr aus. Während Unternehmer dem Kunden die Kosten für die Rücksendung bislang nur dann auferlegen konnten, wenn der Warenwert unter 40 Euro lag, müssen Verbraucher in Zukunft das Porto grundsätzlich selbst tragen, wenn sie darüber informiert wurden. Der Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig selbst übernehmen.




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Außerdem kommen auf die Online-Händler einige neue Informationspflichten zu. „Hier müssen die Unternehmen ihre Online-Auftritte entsprechend anpassen“, betont Bertram Weirich. So müssen etwa Informationen über den Lieferzeitraum, etwaige Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem sind Online-Händler verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben. Eine E-Mail-Adresse ist als Kontaktmöglichkeit nicht mehr ausreichend.

Über die Änderungen, die sich durch das neue Verbraucherrecht ergeben, können sich Händler bei Informationsveranstaltungen der IHK Koblenz informieren. Einzelheiten und Termine unter www.ihk-koblenz.de, Dok.-Nr. 116861.

Einen Überblick über die Änderungen im Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerufsformular bietet die IHK Koblenz unter Dok.-Nr. 116225.


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