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Nachricht vom 12.05.2014    

SPD mit klaren Vorstellungen zur Windenergienutzung

Der neuerliche CDU-Eilantrag auf Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Verbandsgemeinderates war Gegenstand eines Treffens der SPD-Fraktionen von Stadt und Verbandsgemeinde Bad Marienberg unter dem Vorsitz von Klaus Müller und Hans-Alfred Graics.

Bad Marienberg. Beide Fraktionen zeigten sich zunächst erfreut darüber, dass das Thema „Windenergie“ nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 16. April deutlich sachlicher diskutiert wird. Eine Sachlichkeit, die auch der Bedeutung dieser Thematik für die Region gerecht wird.

Umso unverständlicher ist daher das CDU-Ansinnen, sofort die Flächennutzungsplanung „Wind“ wieder aufzunehmen, obwohl die CDU sich selbst noch vor zwei Wochen einstimmig im Rat gegen eine Fortführung der Planung ausgesprochen hatte. Es drängt sich zwangsläufig der Verdacht auf, dass dieser Antrag aus rein wahltaktischen Gründen gestellt wurde.

Nach dem Willen der CDU soll jede Gemeinde selbst eine Entscheidung über Windflächen in ihrem Gemarkungsbereich treffen. Einzig die „Marienberger Höhe“ (Fläche 3b) soll aus der Planung genommen werden. Diese Flächen liegen aber ausschließlich in den Gemarkungen Unnau, Kirburg und Bölsberg. Wie sollen dann diese Gemeinden frei entscheiden?

Außerdem verlangt sie, dass keine Anlagen im Wald und mit einem Abstand von mindestens 1.400 Meter zur Wohnbebauung stehen sollen. Interessanterweise werden in CDU geführten Nachbarverbandsgemeinden aber sehr wohl Anlagen im Wald und mit weniger als 1.000 Meter Abstand zu Wohnungen geplant und gebaut.

Bei soviel Widersprüchlichkeiten seitens der CDU sind die SPD-Fraktionen sich einig, dass das Thema „Windenergie“ von den neuen Räten rechtlich und inhaltlich wieder aufgegriffen werden sollte. Dabei müssen aber in Ruhe die neuen Gegebenheiten und Erkenntnisse berücksichtigt und bedacht werden.

Abschließend stellten die beiden SPD-Fraktionen fest, dass zunächst die Regelungen zur Steuerung der Windenergienutzung auf Basis der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde erhalten bleiben. Somit besteht kein rechtsleerer Raum. Pressemitteilung der SPD-Fraktionen Stadtrat und Verbandsgemeinderat.



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