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Nachricht vom 06.04.2014    

Trunkenheitsfahrten und Unfallflucht

Die Polizei Westerburg musste sich mit zwei Trunkenheitsfahrten beschäftigen. Einmal war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der PKW nicht versichert. Im zweiten Fall verursachte der Fahrer einen Unfall und flog.

Symbolfoto: Marc Fleischer

Herschbach. Auf der L 300 konnten Beamte einen Pkw-Fahrer kontrollieren, der erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sein Pkw war nicht ordnungsgemäß versichert. Es erfolgten eine Blutprobenentnahme und eine Anzeigenerstattung.

Trunkenheitsfahrt und unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
Stahlhofen. Am 6. April, gegen 8.10 Uhr befuhr ein 29-jähriger PKW-Fahrer die K 55 aus Höhn in Richtung Stahlhofen. In einer Rechtkurve geriet er infolge unangepasster Geschwindigkeit und Trunkenheit von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Pkw gegen einen Baum. Am PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Der Mann entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Er konnte jedoch ermittelt werden. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Pkw wurde sichergestellt.



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