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Nachricht vom 02.04.2014    

IHK Koblenz gegen Gesetz für Mindestlohn

Die Bundeskanzlerin und ihre Minister haben am Mittwoch (3.4.) vereinbart, den Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro in den Bundestag einzubringen. Die IHK Koblenz hält das – zumindest auf bestimmte Bevölkerungsgruppen bezogen – für falsch. IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel nennt hier den Grund für die Ablehnung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Form.

Sie sind dafür: Das Bundeskabinett unter der Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dem flächendeckenden Mindestlohn zugestimmt. Foto: Deutscher Bundestag

„Die Große Koalition schafft mit der aktuellen Ausgestaltung des Mindestlohns eindeutig falsche und folgenreiche Verlockungen. Wenn Jugendliche ohne Berufsausbildung bereits ab 18 Jahren den Mindestlohn bekommen sollen, besteht die Gefahr, dass sie statt einer Ausbildung lieber einen zunächst besser bezahlten Mindestlohn-Job annehmen. Das können wir uns beim gegenwärtigen Fachkräftemangel nicht erlauben, und die Jugendlichen bringt es um ihre Zukunftsperspektiven. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass auch viele junge Menschen später eine Ausbildung anfangen – mehr als die Hälfte der Ausbildungsanfänger ist älter als 19 Jahre. Die dürfen wir nicht verlieren.“


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