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Nachricht vom 19.03.2014    

Kindergeld auch nach dem Abitur

An allen allgemein bildenden Gymnasien und Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz endet für viele Abiturienten Ende März die Schule. Viele Eltern sind verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind vielleicht sogar für die Zwischenzeit arbeitslos melden?

Montabaur. Die Familienkasse klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist z.B. dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25jährige Kinder. „Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, z.B. weil das Kind den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz“, erläutert Herbert Jordan, Leiter der Familienkasse Rheinland-Pfalz. „Wer einen Freiwilligendienst antritt, muss jedoch genau auf die Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung erfolgen“, erklärt Jordan.



Wichtig ist immer, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird. Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis18 Uhr kostenlos erreichbar unter 0800 45555 30.


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