Jugendkriminalität frühzeitig Grenzen setzen
Zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Westerwälder Impulse – CDU-Kreistagsfraktion im Gespräch“ im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Montabaur lud die CDU Experten zur Diskussion ein.
Montabaur. „Wie kommt es zu Jugendkriminalität? Wie ist sie zu erklären? Womit kann man ihr entgegentreten? Fest steht, dass das Thema Sicherheit in der Bevölkerung jeden Bürger betrifft.“ Mit diesen Worten begrüßte Gabi Wieland, Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende, die Gäste zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Westerwälder Impulse – CDU-Kreistagsfraktion im Gespräch“ im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Montabaur. Gemeinsam mit den Referenten Dr. Orlik Frank, Jugendstrafrichter am Amtsgericht Montabaur, Jugendsachgebietsleiter Ralph Zöller von der Polizei Montabaur und Bewährungshelfer Günter Stendebach diskutierten viele interessierte Bürger das Thema Jugendkriminalität. Unter den Gästen waren auch Juristen, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Menschen der ausführenden Jugendgerichtsbarkeit und Schüler, die wichtige Impulse aus ihren Lebensbereichen gaben.
Dr. Stephan Krempel, Fraktionsvorsitzender und selbst als Rechtsanwalt tätig, erläuterte zu Beginn der Diskussionsrunde, dass entgegen der öffentlichen Empfindung nach der aktuellen Kriminalstatistik die absoluten Zahlen bei den Jugendstraftaten nicht ansteigen. Dennoch seien Delikte von Jugendlichen durchaus ernst zu nehmen. Frühes Eingreifen sei notwendig, damit nicht aus Jugendsünden irgendwann kriminelle Karrieren würden.
Bei der Diskussion fiel auf, dass die Ursachen von Jugendkriminalität nicht leicht zu analysieren sind. Von nicht mehr intakten Familien, maßloser Respektlosigkeit und Zügellosigkeit der Heranwachsenden, von mutwilligen Taten und dem Austesten von Grenzen wurde gesprochen. „Es gibt im ländlichen Raum keine großen Unterschiede bei den Taten. Wichtig sind frühes Hinsehen und differenziertes Handeln“, sagte Bewährungshelfer Günter Stendebach. Ralph Zöller warf die Frage in den Raum, was heutzutage noch Respekt heiße. Intensiv und anschaulich schilderten die Referenten Fälle, in denen junge Menschen sich brutal verhalten und ihren Mitmenschen keinen Respekt mehr zollen. „Wir sind immer wieder erstaunt, wie rau und respektlos Jugendliche mit sich und ihrer Umwelt umgehen. Der Fehler liegt oft in der Erziehung“, erklärte Jugendsachbereichsleiter der Polizei Montabaur, Ralph Zöller. So lasse sich auch die veränderte Deliktstruktur erklären. Immer mehr Mobbingfälle und Provokationen gehören zum täglichen Geschäft von allen Berufsgruppen, die mit jungen Menschen zu tun haben.
Wichtig sind im Leben von Heranwachsenden Vorbilder, das stellte sich in der Diskussion heraus. Einen Ansprechpartner am Ort zu haben, der jungen Leuten ein offenes Ohr schenkt und den oft fehlenden Leistungsbereitschaftsgedanken hervorhebt, kann eine effektive Prävention sein. „Es muss jemand da sein, um Grenzen zu setzen“, erklärte Stendebach. Ebenso elementar im präventiven Bereich sind die zahlreichen Veranstaltungen der Polizei, die mit Schulen und Klassenlehrern zusammenarbeitet und gemeinsame Projekte organisiert.
Trotz aller Prävention bleiben jedoch Polizei und Justiz die letzte Instanz, um Jugendlichen deutlich zu machen, dass sie massiv gegen geltende Regeln in der Gesellschaft verstoßen haben und dass sie für ihre Taten die Konsequenzen tragen müssen. „Wenn jemand vor Gericht steht, muss viel passiert sein, und es kann nicht sein, dass in schwerwiegenden Fällen nur Sozialstunden gegeben werden“, mahnte Dr. Frank. Ein als Zuhörer anwesender Staatsanwalt sagte: „Es muss klar sein, dass die Justiz und ihre Instanzen kein Reparaturbetrieb sind. Die Betroffenen kommen leider erst dann, wenn das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist und zuvor keine Grenzen aufgezeigt wurden.“ Dr. Frank prangerte an, dass entgegen der allgegenwärtigen Betonung der Wichtigkeit des Jugendstrafverfahrens in immer neuem Umfang Stellenstreichungen stattfinden und die Arbeitsbelastung der Gerichte höher wird.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Stephan Krempel schloss die ausführliche Gesprächsrunde mit der Feststellung: „Wir müssen alle darum bemüht sein, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens von allen Menschen einzufordern und diejenigen zur Verantwortung ziehen, welche die Regeln missachten.“ Die Kreistagsmitglieder der CDU und Landrat Achim Schwickert sagten abschließend zu, auch im politischen Bereich gemeinsam mit der Kreisverwaltung wirksame Konzepte für eine frühzeitige Kriminalprävention unter Jugendlichen zu sorgen.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich maßgeblich vom allgemeinen Strafrecht, weil hinter allen Urteilen der Erziehungsgedanke steht: Es gilt nicht zu bestrafen, sondern zu erziehen. Das Jugendstrafrecht wird vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zwingend angewandt. In der Altersgruppe 18 bis 21 Jahre nur nach Feststellung von Reifeverzögerungen. Eine Straftat eines Jugendlichen kann zunächst mit Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Auflagen) geahndet werden. Der Straftäter wird individuell betrachtet, also seine Lebenssituation, seine Reife und die Schwere seiner Tat. Dementsprechend wird ein Strafmaß festgesetzt. Allgemein soll die Lebensführung des Jugendlichen beeinflusst werden. Im zweiten Schritt der drei Säulen des Jugendstrafrechts geht es um die Anwendung sogenannter Zuchtmittel, also Verwarnungen und Arreste. Sie sollen den Straftäter beeindrucken. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann einem Jugendlichen mit massiven schädlichen Neigungen oder einer besonderen Schuld die Jugendstrafe drohen. Über die Verfehlungen der Jugendlichen und Heranwachsenden entscheiden im Westerwaldkreis die Jugendgerichte in Montabaur und Westerburg, bei dem Jugendschöffengericht in Montabaur gemeinsam mit ehrenamtlichen Jugendschöffen.
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