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Nachricht vom 06.02.2014    

Vorerst keine Windenergie in der Kuhheck

Der in Marienhausen geplante Windpark darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Bürgerinitiative, Naturschutzverbände und Ortsgemeinden fordern den Investor auf, seine Pläne endgültig aufzugeben. Gemeinsame Stellungnahme der BI „Rettet die Kuhheck e. V.“, der Naturschutzverbände BUND, NABU, GNOR und der Ortsgemeinden Freirachdorf, Mündersbach und Roßbach.

Vorerst hat der Naturschutz in der Kuhheck gesiegt. Foto: Wolfgang Tischler

Dierdorf. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz dem Eilantrag des BUND stattgegeben hatte, bestätigt nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in eindeutiger Art und Weise, dass der Natur- und Artenschutz das Interesse des Investors an der sofortigen Errichtung der von der Kreisverwaltung Neuwied genehmigten Windenergieanlagen überwiegt.

Weiterhin bestätigt das OVG die Auffassung, dass eine „vergleichsweise geringe Windhöffigkeit“ keinen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erwarten lässt. Damit handelt es sich auch um einen Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan (LEP IV), wonach Windenergieanlagen nur an windhöffigen Standorten konzentriert werden sollen. Dies ist in der Kuhheck nicht der Fall.

„Wir begrüßen es außerordentlich, dass das OVG die Antrags- und Klagebefugnis des BUND als anerkannter Naturschutzverband ausdrücklich bestätigt hat. Diese Entscheidung wird für die Natur- und Umweltschutzverbände auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Der Versuch des Investors EAP EnBW ALTUS, Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Karlsruhe, die Naturschutzverbände in ihren demokratischen und legitimen Rechten beschneiden zu wollen, ist damit eindeutig. gescheitert. Windenergieanlagen an diesem völlig ungeeigneten Standort werden die Naturschutzverbände nicht zulassen“, erklärt BUND Landesvorsitzender Harry Neumann.

„Gemeinsam mit der Bevölkerung der Ortsgemeinden in Freirachdorf, Mündersbach, Roßbach sowie den Naturschutzverbänden werden wir die hier geplanten Windanlagen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof beklagen, sollte der Investor weiterhin an seinen Plänen festhalten. Hierfür haben wir einen Solidaritätsfonds gegründet, der die dazu erforderlichen finanziellen Mittel langfristig sicherstellt, “ betonen die Sprecher der BI „Rettet die Kuhheck. V.“ Ilse Bracher und Torsten Schumacher.



„In diesem Punkt stehen wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie des Natur- und Artenschutzes unverrückbar zusammen“, unterstreicht Wilfried Oettgen, Ortsbürgermeister von Roßbach im Namen der betroffenen Ortsgemeinden.

Darüber hinaus wird die Verbandsgemeinde Dierdorf aufgefordert, bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die Kuhheck nicht weiter als Vorrangfläche für Windenergie zu betrachten, da dies offensichtlich rechtswidrig wäre.

Abschließend ruft die BI die Bevölkerung dazu auf, auch zukünftig wachsam zu sein, und sich für den Schutz der Horste, insbesondere der von Rotmilanen und Schwarzstörchen, einzusetzen. Veränderungen oder unerlaubte Tätigkeiten sollten fotografiert, dokumentiert und an die BI oder den BUND gemeldet werden.

„Darüber hinaus stellt nach dem Verwaltungsgericht Koblenz auch das Oberverwaltungsgericht einen erheblichen Mangel bei der Entscheidung der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Immissionschutzbehörde fest, die fachliche Einschätzung der Oberen Naturschutzbehörde einfach außer Acht gelassen zu haben. Auch in diesem Punkt werden wir in unserer bisherigen Argumentation bestätigt“, betonen die Ortsbürgermeister Raimund Schneider, Freirachdorf und Helmut Kempf, Mündersbach.


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