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Nachricht vom 14.01.2014    

11 Jahre Gewaltschutzgesetz – Bestandsaufnahme

Der runde Tisch Rhein-Westerwald mit der Fachtagung "11 Jahre Gewaltschutzgesetz" war zu Gast in der Polizeiinspektion Neuwied. Als vor 11 Jahren das Gewaltschutzgesetz in Kraft trat, war anfänglich durchaus Skepsis auf Seiten der Polizei und Justiz zu verspüren.

Koordinator von Gewalt in engen sozialen Beziehungen bei der Polizeiinspektion Neuwied Gerhard Engel, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied Doris Eyl-Müller, Dienstellenleiterin der Caritasgeschäftsstelle Claudia Pauly, Gleichstellungsbeauftragte des Westerwaldkreises Beate Ullwer, Vorsitzende der Fachkommission "Gewalt gegen Frauen und Kinder" des Deutschen Juristinnenbundes Susanne Köhler, Direktor des Amtsgerichtes Neuwied Bernd Hübinger und Leiter der Polizeidirektion Neuwied Karlheinz Maron (v.l.).

Region. Mit nur vier Paragraphen sollte mit dem Bundesgesetz ein Paradigmenwechsel bei häuslicher Gewalt eingeläutet werden, der sich mit dem Satz "Wer schlägt, muss gehen" zusammenfassen lässt. So beschrieben Bernd Hübinger, Direktor des Amtsgerichtes Neuwied und Karlheinz Maron, Direktor der Polizeidirektion Neuwied in ihren Grußworten den Beginn einer Zeitenwende. Der Runde Tisch gegen Gewalt Rhein-Westerwald hatte zur Fachtagung "11 Jahre Gewaltschutzgesetz" geladen und traf sich in der Polizeidienststelle Neuwied.

Einig waren sich die beiden Direktoren auch darin, dass sich trotz dieser anfänglichen Skepsis, die gewünschte Änderung der Sichtweise in der Gesellschaft durchaus deutlich vollzogen hat. Mit dem Gesetz wurden zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und von Gewalt in so genannten engen sozialen Beziehungen im Besonderen geschaffen. Es ermöglicht den Schutz vor Verletzungen ebenso wie vor entsprechenden Drohungen.

Die Polizei erhielt die Möglichkeit den Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Das Opfer hat zudem die Möglichkeit mit dem Gewaltschutzgesetz bei Gericht eine Wegweisung oder ein Näherungs- und Kontaktverbot zu erwirken, deren Missachtung eine Straftat darstellt. Für Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen wurden spezielle Beratungsstellen, die Interventionsstellen, geschaffen, auf die bereits von der Polizei während ihres Einsatzes hingewiesen wird. Mit dem so genannten "pro-aktiven Ansatz" hat die Interventionsstelle dann die Möglichkeit, sich direkt mit dem Opfer in Verbindung zu setzten.



Die Hauptreferentin, Susanne Köhler, Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende der Fachkommission "Gewalt gegen Frauen und Kinder" des Deutschen Juristinnenbundes, wies auf notwendige weitere Klärungen hin, die sich infolge einer bundesweiten Umfrage, hinsichtlich der Umsetzung des Bundesgesetzes, ergeben haben. So hätten zwar alle Bundesländer einen Aktionsplan, konkrete Verfahrensweisen seien jedoch sehr unterschiedlich.

Problematisch sei nach wie vor der eigenständige Schutz von Kindern, die in solchen Familien leben sowie die konkrete Praxis des begleiteten Umgangs des Kindes mit dem gewalttätigen Elternteil. In "Hochrisikofällen" gäbe es bislang noch keine Handlungssicherheit. Auch die Definition des Gewaltbegriffs bedürfe einer genaueren Klärung, so decke mancher Aktionsplan nicht die Gewalt von Jugendlichen gegen ihre Eltern oder Großeltern ab.

Zum Schluss berichtete Claudia Pauly, Dienstellenleiterin der Caritas Geschäftsstelle Neuwied über die Arbeit der Interventionsstelle Neuwied/Betzdorf. In den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen ist der Caritasverband seit nunmehr fünf Jahren Träger der Interventionsstelle. Dort werden ganz überwiegend Frauen, die über die Polizei vermittelt werden oder aber in Einzelfällen sich selbst bei der Beratungsstelle melden, beraten.


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