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Nachricht vom 17.10.2013    

Polizist schnappt Einbrecher in seiner Freizeit

Am Dienstagabend, 15.Oktober, nahm ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Westerburg in seiner Freizeit einen mutmaßlichen Einbrecher fest.

Gemünden. Der Polizeibeamte befand sich in seiner Freizeit in Gemünden, als er von einem Bekannten gegen 19.25 Uhr telefonisch über einen Einbruch in dessen Wohnhaus informiert wurde. Der mutmaßliche Einbrecher flüchte jetzt zu Fuß.
Nach Durchgabe der genauen Fluchtrichtung begab sich der Polizeibeamte ebenfalls in diese Richtung, so dass er ihm den Weg abschneiden konnte.

Bei Annäherung rief ihm der Polizeibeamte mehrfach laut zu: „Halt! Polizei stehen bleiben!“ Von dem flüchtenden Mann erfolgte jedoch keinerlei Reaktion und er rannte weiter. Er wurde dann von dem Polizeibeamten eingeholt und festgehalten. Hiergegen widersetzte sich der Mann mit aller Kraft, so dass ihn der Polizeibeamte zu Boden brachte und dort fixierte, bis die verständigten, im Dienst befindlichen Polizeikräfte eintrafen.

Dem 21-jährigen Mann aus dem Kreis Neuwied wurden Handfesseln angelegt, weil er sich der Festnahme seiner Person mit aller Kraft widersetzte. Bei der Durchsuchung seiner Person wurde eine handelsübliche Haushaltsschere in seiner Hosentasche gefunden. Nach Ansprache auf der Dienststelle stellten die Beamten fest, dass die festgenommene Person wegen Drogendelikten vorbestraft und aktuell wieder stark unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol zu stehen schien. Er war desorientiert und verwirrt, so dass wegen Eigen- und Fremdgefährdung, nach Untersuchung durch einen Arzt, eine Einweisung in die Rhein-Mosel-Fachklinik erfolgte. Auch gegen diese Maßnahmen sperrte und wehrte er sich körperlich mit aller Kraft.

Der in seiner Freizeit eingeschrittene Polizeibeamte erlitt Schürf- und Risswunden an den Händen, ist jedoch dienstfähig.
Die Ermittlungen ergaben, dass der 21-jährige Mann offensichtlich durch einen Hintereingang das Wohnhaus des Geschädigten, vermutlich in Diebstahlsabsicht, betreten hatte, bei seiner Tat vom Wohnungsinhaber überrascht wurde und nach Entdecken durch den Hauseigentümer sofort geflüchtet war. Ob es sich dabei um indirekte Beschaffungskriminalität handelte, müssen die weiteren Ermittlungen klären. Gegen den Mann wird wegen Verdacht des Wohnungseinbruchdiebstahls, Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Polizeibeamte ermittelt.


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