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Nachricht vom 12.10.2013    

Neue Verbandsordnung soll Zukunft des Stöffelparks sichern

Der Stöffel-Park im Westerwaldkreis ist ein besonderes Kleinod. Die Finanzierung war ins Trudeln geraten. Nun soll eine neue Verbandsordnung die Zukunft sichern, und eine strenge Finanzkontrolle erfolgen. VG-Rat und Kreistag stimmten dem Regelwerk bereits zu.

Westerwaldkreis. Die Finanzen des Tertiär- und Industrie-Erlebnisparks Stöffel sollen endgültig auf gesunde Füße gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine neu erarbeitete Verbandsordnung für den Entwicklungszweckverband Region Stöffel, die von allen Zweckverbandsmitgliedern, dem Westerwaldkreis, der VG Westerburg sowie den Ortsgemeinden Enspel und Stockum-Püschen, akzeptiert und unterzeichnet werden muss.

Der Westerwälder Kreistag hat der neuen Verbandsordnung und einer Konzeption zum Betrieb des Stöffelparks in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. So soll unter anderem der Stöffelpark aus betriebswirtschaftlichen Gründen ab 2014 von November bis einschließlich Februar geschlossen bleiben.

Es steht noch eine Entscheidung des Kreisausschusses aus, der über die Aufhebung der Sperrvermerke entscheidet, mit denen die benötigten Gelder freigegeben werden können. Die Räte von Westerburg und Stockum-Püschen hatten der neuen Verbandsordnung bereits zugestimmt, im Gemeinderat von Enspel steht die Entscheidung darüber am 21. Oktober an.
Um den nicht aus den eigenen begrenzten Mitteln gedeckten Finanzbedarf abdecken zu können, erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine jährliche Umlage. Diese beträgt ab dem Jahr 2014 für den Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg jeweils 85.000 Euro. Die beteiligten Ortsgemeinden Enspel und Stockum-Püschen zahlen je 10.000 Euro.




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Darüber hinaus müssen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen begleichen. Zum Zweck der Finanzkontrolle wird ein halbjährlicher Wirtschafts- und Geschäftsbericht des Zweckverbandes erstellt, der dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung vorzulegen ist. Weitere Voraussetzung für einen genehmigungsfähigen Haushalt des Zweckverbandes ist die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Rekultivierungsgelder der Basalt abbauenden Firmen am Stöffel.


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