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Nachricht vom 10.08.2013    

Zweckverband Stegskopf unterzeichnet Resolution

45 Gemeinden und Städte aus ganz Deutschland gründeten die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Konversion. Eine Resolution an den Bund wurde auf den Weg gebracht. Kernforderung ist die Einrichtung eines Konversionsfonds, denn der Bund stellt sich nicht den Aufgaben, die die Bundeswehrreform und die Schließung der Standorte mit sich bringt. Die Kommunen aus dem Westerwaldkreis und dem Landkreis Altenkirchen sind dabei.

Region. Am 24. Juli haben Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland im thüringischen Mühlhausen die „Kommunale Arbeitsgemeinschaft Konversion“ gegründet. Inzwischen wurde die entsprechende Resolution durch 45 Kommunen unterzeichnet, darunter auch durch den Zweckverband Stegskopf mit den Ortsgemeinden Derschen, Friedewald, Hof (Ww.), Langenbach b. K., Liebenscheid, Nisterberg und Stein-Neukirch sowie die Ortsgemeinde Emmerzhausen.

Kernforderung ist die Einrichtung eines Konversionsfonds durch den Bund. Gespeist aus den Verkaufserlösen der Bundeswehr-Liegenschaften sollen damit Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Auch wird die Einrichtung einer für Konversion zentral verantwortlichen Stelle im Bundeskanzleramt gefordert sowie die Ausweitung bestehender städtebaulicher Fördermöglichkeiten. Bisher habe sich der Bund seiner Verantwortung für die kommunalen Konsequenzen der Bundeswehrreform nicht gestellt, so die einhellige Meinung in der AG Konversion.

Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft wurden Mühlhausens Oberbürgermeister Johannes Bruns (SPD) und Rotenburgs Bürgermeister Christian Grunwald (CDU) gewählt. Bruns unterstrich das gemeinsame Interesse aller betroffenen Kommunen: „Die strukturpolitischen Effekte der Standortentscheidungen wurden vom Bund schlichtweg ausgeblendet. Aus diesem Grund steht die Bundesregierung nunmehr in der Pflicht, uns bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

In den kommenden Tagen und Wochen wollen die Kommunen bei den jeweiligen Bundestagsabgeordneten und -kandidaten, bei den zuständigen Landesstellen sowie über die Kommunalen Spitzenverbände die Unterstützung der Resolution einfordern. Auf Bundesebene werden die AG-Sprecher um Hilfe werben.

Unter anderem sind Gespräche im Bundeskanzleramt, Bundesverkehrsministerium, Bundestag und bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geplant.

Kommunale Arbeitsgruppe Konversion - Resolution vom 24. Juli 2013
1. Präambel
Die jüngste Bundeswehr-Reform und der Abzug alliierter Streitkräfte haben durch Standort­auflösungen drastische Folgen für Kommunen in ganz Deutschland. Struktur- und wirt­schaftspolitische Aspekte blieben bei der Planung der Reform völlig außen vor. Die betroffe­nen Kommunen sind bereits frühzeitig aktiv geworden. Darüber hinaus stehen Bundes- und Landespolitik nunmehr in der Pflicht, den betroffenen Regionen bei der Bewältigung der Fol­gen zu helfen. Berlin und die Landeshauptstädte müssen Verantwortung für die kommunal­politischen Konsequenzen der Streitkräfte-Reform übernehmen.
Diese berechtigte und notwendige Unterstützung einzufordern, ist das Ziel der hiermit ge­gründeten „Kommunalen Arbeitsgruppe Konversion“. Auf den jeweiligen Landesebenen, bei Bundestagsabgeordneten bzw. -kandidaten, im Rahmen der Ausschussarbeit des Bundes­tages und bei den zuständigen Behörden, Ämtern und Ministerien der Bundesregierung wol­len die Kommunen gemeinsam dafür wirken.



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2. Forderungen
Wir fordern von der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen Ausgleichs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen folgender Art und Weise ein:
2.1 Konversionsfonds einrichten
Konversionsprozesse sind Generationenaufgaben, die die einzelnen Kommunen nicht allein bewältigen können. Wir fordern vom Bund einen Konversionsfonds zur Weiterentwick­lung der Flächen. Zumindest die Verkaufserlöse aus den 2011 beschlossenen Standortauf­lösungen sollten in diesen Fonds einfließen.
2.2 Bestehende Förderprogramme aufstocken und anpassen
Bestehende Förderprogramme des Bundes und der Länder müssen zur Bewältigung der gewaltigen Konversionsaufgaben aufgestockt und den regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Regionale Konversionsfolgen sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Wir for­dern, dass betroffenen Städten und Gemeinden zusätzliche Fördermittel, insbesonde­re aus der Städtebauförderung und aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt werden.
2.3 BImA-Gesetz reformieren
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollte die Liegenschaften nicht mehr zum jeweils höchsten Gebot veräußern müssen. Strukturpolitische Entwicklungsziele müssen maßgebend sein. An das Vorkaufsrecht der Kommunen müssen dabei substanzielle Ver­günstigungen gekoppelt werden. Wir fordern den Bund als Gesetzgeber auf, den rechtli­chen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Reform des BImA-Gesetzes (z.B. Gesetz­entwurf des Bundesrates vom 18.07.2012, Bundestagsdrucksache 17/10334) darf nicht län­ger verzögert werden.
2.4 Zentrale Verantwortung für Konversion im Kanzleramt bündeln
Bei der Verwertung, Verwaltung und Vermarktung von Flächen und Liegenschaften muss eine angemessene Lastenteilung sichergestellt werden. Wir fordern, den Kommunen beim Konversionsmanagement dauerhafte und verlässliche Partner an die Seite zu stellen. Auf Bundesebene ist hierzu im Kanzleramt neben der IMAG „Konversion“ ein/e Beauf­tragte/r als zentraler Ansprechpartner zu benennen.
2.5 Bundes- und Landesbehörden in Konversionskommunen ansiedeln
Von der Konversion betroffene Kommunen dürfen bei künftigen Gebiets- und Verwaltungs­strukturreformen nicht zusätzlich geschwächt werden. Vielmehr haben Bund und Länder im Rahmen von Strukturreformen die Möglichkeit, Bundes- und Landesbehörden in Konversi­onskommunen anzusiedeln. Wir fordern, Konversionskommunen bei Gebiets- und Ver­waltungsstrukturreformen zu stärken.

Mühlhausen, den 24.07.2013

Der Zweckverband Stegskopf mit den An­rainergemeinden Daaden, Derschen, Friedewald, Hof, Langenbach, Liebenscheid, Nisterberg, Stein-Neukirch unterzeichnete die Resolution.



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