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Nachricht vom 07.08.2013    

Zwei Drittel der Minijobber erhalten
keinen Mindestlohn

Knapp 15.000 Minijobber im Westerwaldkreis erhalten weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde und das, ohne die Absicherung durch die Sozialsysteme zu haben."Das ist ein Skandal“, sagt DGB Regionsvorsitzende Gabi Weber und fordert den flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Stunde.

Westerwaldkreis. „Die Minijobs sind uns Gewerkschaftern ja grundsätzlich ein Ärgernis, da sie
langfristig nur Nachteile für die in ihnen Beschäftigten bringen", empört sich Gabi Weber, DGB Regionsvorsitzende bei einem genaueren Blick auf die Zahlen. "Wenn aber dann im Westerwaldkreis von etwas mehr als 22.000 Minijobs fast zwei Drittel unterhalb des von uns geforderten Mindestlohn liegen, dann ist noch einmal mehr als deutlich, wer die Verlierer sind. Für knapp 15.000 Minijobber im Westerwaldkreis heißt das, dass sie weniger als
den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde erhalten und das, ohne die
Absicherung durch die Sozialsysteme zu haben.
Für die Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Westerwaldkreis sieht es so aus, dass von knapp 61.000 Beschäftigten mehr als 10.000 mit weniger als 6,50 Euro netto für die Stunde nach Hause gehen. Im Schnitt verdienen sie 4,80 Euro netto die Stunde. „Auch dies ist ein Skandal“, so die Gewerkschafterin, denn es ist bei solchen Beschäftigungsverhältnissen klar, dass wenig in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt wird. Das bedeutet für die Beschäftigten, dass sie aufstockende Hilfe beantragen müssen, wenn sie längerfristig krank werden und das Krankengeld unter der Grundsicherung liegt. Bezüglich der Altersvorsorge ist von dauerhaftem Bezug aufstockender Leistungen auszugehen, da in einem solchen Beschäftigungsverhältnis keine Rente erwirtschaftet werden kann, die zum Leben reicht. „Und das kann nicht sein: wir müssen durch anständige Löhne auch dafür sorgen, dass es Einnahmen in die Sozialversicherungssysteme gibt, um Krankheit und Alter weiterhin gemeinsam solidarisch zu finanzieren und abzusichern.“ Diese Position vertritt die DGB Regionsvorsitzende deutlich und fordert auf diesem Hintergrund den flächendeckenden
Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Ein weiterer Effekt des gezahlten Mindestlohns im Westerwaldkreis wäre eine Kaufkrafterhöhung von mehr als 55 Millionen Euro im Jahr allein in diesem Landkreis, wie die Untersuchung belegt, die die Mitgliedsgewerkschaften des
DGB verdi und NGG vor Kurzem veröffentlichten. Dies würde auch eine Stärkung der Binnenkonjunktur bedeuten, die der ganzen Region zugute käme und auch Einnahmen in die Kommunalen Kassen brächte, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhöhen würde. Es ist der Gewerkschafterin unverständlich, dass bei so vielen positiven Auswirkungen des Mindestlohnes er nicht schon längst wie in Frankreich verankert ist, wo er zur Zeit bei 9,50 € liegt.


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