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Nachricht vom 13.03.2013    

Wählen zu Hause möglich machen

Die CDU-Landtagsabgeordneten Gabi Wieland und Ralf Seekatz möchten für die kommenden Kommunalwahlen, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Hausen wählen und entscheiden können. Das komplizierte Kommunalwahlrecht trage zum Rückgang der Wahlbeteiligung bei, so die Abgeordneten in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Region. Die CDU-Landtagsfraktion bringt in der nächsten Plenarwoche ein eigenes Gesetz zur Änderung des bestehenden Kommunalwahlgesetzes in den Landtag ein. Ziel ist es, bereits bei den kommenden Kommunalwahlen den Bürgerinnen und Bürger die umfangreichen Wahlzettel vorab nach Hause zu schicken, so die beiden Landtagsabgeordneten Gabi Wieland und Ralf Seekatz.

„Bürgerbeteiligung ist in aller Munde. Die CDU-Landtagsfraktion handelt und redet nicht nur darüber. Wenn Rot-Grün unserem bürgerfreundlichen Vorschlag zustimmt, wird es zu einer spürbar besseren Beteiligung der Bürger kommen. Denn die Zahlen belegen, dass seit vielen Jahren bei den Kommunalwahlen stärker als bei allen anderen Wahlen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zurückgeht. Das hat Gründe, weil die Wahlzettel und die Wahlmöglichkeiten immer komplizierter werden, das schreckt ab oder verwirrt beim Ankreuzen in der Wahlkabine."

Wieland und Seekatz verweisen darauf, dass die Wählerinnen und Wähler, die Hunderte von Stimmen vergeben sollten, Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage wählen und sich noch für die Parteien entscheiden müssen, dabei panaschieren und kumulieren können, verständlicherweise schnell irritiert seien, manche gerade deshalb auch nicht wählen gingen.
Kein Wahlverfahren im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sei für den abstimmenden Bürger so kompliziert wie das Kommunalwahlrecht. Zum Teil lange Warteschlangen vor den Wahllokalen täten ihr Übriges. Dies gelte vor allem in den Ortsgemeinden, in denen die Gemeinderäte in Mehrheitswahl gewählt würden und die Wählerinnen und Wähler auf einem leeren amtlichen Stimmzettel in der Wahlkabine durch handschriftliche Eintragungen die Ratsmitglieder wählen müssten. Dort sei die Zahl der ungültigen Stimmabgaben bei den vergangenen Wahlen massiv angestiegen. Dazu komme eine Zunahme der Wahlenthaltung und der Anteil der Briefwähler habe stark zu genommen. Ein Anteil von Briefwahlen von über 30 Prozent bei den vergangenen drei Kommunalwahlen seien deshalb keine Seltenheit.

Deshalb, so Wieland und Seekatz, solle den Wählerinnen und Wählern wie in Baden-Württemberg durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde vor der Wahl ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hin-weisen zur Stimmabgabe übersandt werden. So könnten sich die Bürgerinnen und Bürger in Ruhe auf den Urnengang vorbereiten und dann den Wahlzettel abgeben. Gerade Hochbetagten oder Erstwählern würde dadurch der Druck genommen.

In der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion, so Wieland und Seekatz, solle erreicht werden, dass sich die Wahlberechtigten schon vor der Wahl mit der schwierigen Abstimmungstechnik konkret vertraut machen könnten. Außerdem werde es älteren und beeinträchtigten Menschen erleichtet, ihr Wahlrecht auszuüben. Dazu komme, dass das aufwendige Briefwahlverfahren, vor dem viele ältere Wählerinnen und Wähler seiner Kompliziertheit wegen zurückschreckten, vermieden würde.



Bedenken, dass es zu Missbrauch bei der erleichterten Wahl kommen könnte, widerlege das Beispiel Baden-Württemberg, wo das Wählen zu Hause seit über 30 Jahren praktiziert werde. Dortige Erfahrungen mit der Versendung von Stimmzetteln vor der Wahl hätten gezeigt, dass es keinen Anstieg des Missbrauchs gebe. Vielmehr werde die Versendung der Stimmzettel vor der Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern als „demokratische Dienstleistung“ verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werde.



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